Mehr Kurzzeitparkplätze fürs Gewerbe

So will der Luzerner Stadtrat Strassenparkplätze aufheben

In der Luzerner Neustadt stehen die Parkplätze an der Strasse zur Debatte.

(Bild: jwy)

Mehr Kurzzeitparkplätze fürs Gewerbe, weniger Strassenparkplätze für Anwohner-Parkkarten – so lautet die Devise des Stadtrates. Zudem will Luzern die Parkgebühren überprüfen, ein strikteres Regime in der Altstadt durchsetzen und weniger Parkplätze auf privaten Grundstücken bewilligen.

Der Luzerner Stadtrat will die Autoparkplätze in der Innenstadt optimieren und neu gestalten. So sollen in der Innenstadt vermehrt Kurzzeitparkplätze für Kundinnen und Kunden der Geschäfte und des lokalen Gewerbes zur Verfügung stehen. Das hat die Stadt Luzern am Dienstagmorgen mitgeteilt.

Auf der anderen Seite wird es künftig weniger Strassenparkplätze für Anwohnerparkkarten geben, das sei aus Sicht des Stadtrates vertretbar. Der Fachbericht 2017 habe gezeigt, dass es in der Innenstadt grundsätzlich genügend Parkplätze für Anwohner auf privatem Grund gibt, diese würden jedoch oft an Pendler vermietet.

Damit Parkplätze künftig wieder vermehrt gemäss ihrem Zweck genutzt werden, will der Stadtrat den Bezug einer Anwohnerparkkarte an die Bedingung «kein privater Parkplatz in meiner Liegenschaft» knüpfen. Das heisst: Wer eine Parkkarte für öffentliche Parkplätze beziehen will, muss sich vom Hauseigentümer bestätigen lassen, dass dieser keine privaten Plätze zur Verfügung stellen kann.

Denn grundsätzlich existieren in der Innenstadt laut einer Untersuchung genügend private Parkplätze für die Mieter. Oft würden diese Parkplätze aber an Pendlerinnen von ausserhalb der Stadt anstatt an die Bewohner der Liegenschaften vermietet. Der Stadtrat kann sich aber auch vorstellen, dass private Parkplätze allenfalls öffentlich genutzt werden können. Diese könnte an anderen Stellen Platz frei machen, der jetzt von Parkplätzen belegt ist.

Höhere Parkgebühren

Auch die Parkgebühren für Strassenparkplätze will der Stadtrat überprüfen und im Verhältnis zu den Tarifen der Parkhäuser und anderen Städte «tendenziell gegen oben anpassen», wie er schreibt. Damit sollen für längeres Parkieren vermehrt die Parkhäuser genutzt werden.

In der Fussgängerzone Altstadt ist nur ein beschränkter Fahrzeugverkehr und das Befahren mit einer Ausnahmebewilligung gestattet. Der Stadtrat will dieses Regime strikter handhaben und dadurch die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Damit künftig auf privatem Grund weniger Parkplätze gebaut werden, will der Stadtrat die Zoneneinteilung im Parkplatzreglement von 1986 überarbeiten. Diese Zonen definieren, wie viele Parkplätze bei einem Neu- oder Umbau mindestens oder maximal realisiert werden müssen respektive dürfen.

Bis 2020 im Parlament

Der Stadtrat will zudem neben dem erwähnten Nachweis beim Bezug einer Anwohnerparkkarte weitere Massnahmen prüfen, die dafür sorgen, dass die Parkplätze auf privatem Grund gemäss ihrem Zweck genutzt werden und dies auch durchgesetzt werden kann. Im Gegenzug will er ermöglichen, dass künftig auch Anwohner aus einem Umkreis von 300 Metern einen privaten Parkplatz in einer privaten Liegenschaft mieten dürfen.

Das stunden- oder tageweise Teilen und Vermieten von privaten Parkplätzen mit App-Angeboten lehnt der Stadtrat hingegen ab. App-Angeboten, die private Parkplätze dauerhaft öffentlich nutzbar machen, stehe der Stadtrat aber grundsätzlich positiv gegenüber.

Der Stadtrat wird oben genannte Grundsätze nun mit Vertretern von Organisationen aus den Bereichen Tourismus, Wirtschaft, Politik und Verkehr sowie von Quartiervereinen weiterentwickeln. Ziel sei, die Massnahmen für die Optimierung und Neugestaltung der Autoparkierung in der Innenstadt im Frühling oder Sommer 2020 dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen.

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