Vernehmlassung wurde eröffnet

Bundesrat will Zuger Kirschtorten besser schützen

Des Stricklers Zuger Kirschtorte: Bald wird sie neben derjenigen der Confiserie Meier stehen.

(Bild: sib)

Bündnerfleisch, Formaggio d’alpe ticinese ober die Zuger Kirschtorte: Der Bundesrat will den Schutz von solchen geografischen Bezeichnungen vereinfachen. Mit dem Beitritt zur Genfer Akte müssten Schweizer Produzenten nicht mehr in jedem Land separat einen Antrag stellen für den Schutz ihres Produkts – wie sie das heute tun müssen.

Der Bundesrat will, dass die Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Usprungsbezeichnungen beitreten. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. So sollen heimische Marken wie eben die «Zuger Kirschtorte» besser geschützt werden. Das teilt das Wirtschaftsdepartement am Mittwoch mit.

Ein Antrag pro Land

Geografische Angaben wie beispielsweise «Bündnerfleisch» oder «Tête-de-Moine» würden Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von Produkten und Waren schützen. Diese geografische Angaben seien im globalen Markt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, heisst es in der Mitteilung weiter.

Ob diese geografischen Angaben auch im Ausland geschützt sind, ist jeweils von der Gesetzgebung des ausländischen Staates oder von einem allfälligen bilateralen Abkommen abhängig. Wenn Schweizer Produzenten ihre geografische Angabe schützen wollen, müssen sie dazu in jedem Land einen separaten Antrag stellen.

Höherer Schutz

Mit dem Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens könnten Schweizer Produzenten künftig in sämtlichen Mitgliedstaaten der Genfer Akte ein hohes Schutzniveau erhalten. Das entsprechende Anmeldeverfahren bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) sei einfach und kostengünstig, heisst es in der Mitteilung des Wirtschaftsdepartements weiter.

Die Genfer Akte ist ein eigentständiger, völkerrechtlicher Vertrag und wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Dazu benötigt es die Ratifizierung von mindestens fünf Vertragsparteien. Gehört die Schweiz zur ersten Gruppe der beitretenden Mitgliedstaaten, erhöhe sie damit ihr künftiges Gewicht im neuen internationalen Schutzsystem. Nebst der Ratifikation der Genfer Akte braucht es auch einzelne Anpassungen des Markenschutzgesetzes (MSchG).

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