Zwei Lebensmittelbetrüge in Luzern aufgedeckt

124 Betriebe bei der Lebensmittelkontrolle durchgefallen

Insgesamt 560 Proben der im Kanton Luzern gesammtelten Proben mussten beanstanden werden.

(Bild: zvg)

Bei den rund 6’500 Proben der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz im Kanton Luzern mussten rund 560 Proben beanstandet werden. Dies entspricht einem Prozentsatz von acht Prozent, bei dem grössere Mängel vorgefunden wurden.

Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat im vergangenen Jahr rund 6500 Proben aus den Bereichen Lebensmittel, Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände wie Modeschmuck untersucht. Die grosse Mehrheit hielt sich an die Vorgaben, dies teilt die kantonale Dienststelle diesen Dienstag mit.

Insgesamt 560 Proben, also 8,6 Prozent der Proben, mussten beanstandet werden. Die meisten Beanstandungen hatten mikrobiologische Mängel im Bereich der Hygiene als Ursache.

Diese seien vielfach auf eine unsachgemässe Handhabung wie die Lagerung bei zu hohen Temperaturen, ungenügende Warentrennung oder Überschreiten der Verbrauchsfristen zurückzuführen. Mengenmässig weniger bedeutsam waren Verunreinigungen oder Mängel bei der Kennzeichnung. 

124 Betriebe waren mangelhaft

Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure 1’650 Inspektionen durchgeführt, namentlich in Trinkwasserversorgungen sowie Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Bei über 92 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt.

Bei 124 Betrieben (rund acht Prozent) wurden grössere Mängel vorgefunden. «Bei Mängeln werden die Betriebe verpflichtet, diese zu beheben. Zudem werden schlechtere Betriebe häufiger kontrolliert als gute», sagt Kantonschemiker Silvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz in der Mitteilung.

Kontrollen zum Schutz der Konsumenten

Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Zustände, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft.

Dort, wo Mängel festgestellt werden, müssen diese vom Betrieb korrigiert werden. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.

 

Lebensmittelbetrug macht vor Luzern nicht halt

In zwei internationalen Fällen musste sich der Kantonschemiker mit gefälschten Lebensmitteln beschäftigen. In einem Fall war hochwertiger Wein betroffen, in einem anderen – eher untypischen Fall – Zitronensaftkonzentrat. In beiden Fällen lag der Ursprung der Ware im Ausland. Die Fälle wurden in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden bearbeitet. «Lebensmittelbetrug ist nicht neu», sagt Arpagaus. «Neu ist jedoch die Professionalität und die kriminelle Energie, mit welcher dieser betrieben wird.»

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