Luzerner darf nicht ins Gefängnis

Freispruch von versuchtem Mord an Sozialarbeiterin

Zahlt der Kanton sogar die Bussen von Sozialhilfe-Bezügern?

(Bild: Adobe Stock)

Ein Luzerner Sozialhilfeempfänger plante, seine Sozialarbeiterin mit einem Messer zu töten – setzte die Tat jedoch nicht um. Nun wurde er vom Luzerner Kriminalgericht vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.

Ein 34-jähriger Luzerner hatte vor gut zwei Jahren geplant, seine Sozialarbeiterin mit einem Schmetterlingsmesser zu töten. Zum Übergriff kam es nie, stattdessen meldete er sich bei der Polizei. Trotzdem musste er sich Ende April vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren (zentralplus berichtete).

Nun liegt das Urteil des Kriminalgerichts vor: Der langjährige Sozialhilfeempfänger wird vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Das Gericht spricht ihn jedoch sowohl was die strafbaren Vorbereitungshandlungen zur vorsätzlichen Tötung, als auch die mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz anbelangt, schuldig.

Aufgrund letzteren Vergehens wird der Mann zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 10 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrenskosten von über 6’600 Franken. Schliesslich ordnete das Kriminalgericht für den Luzerner eine stationäre Massnahme an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Pläne der Polizei offenbart

Grund für die Tötungspläne des Luzerners war, dass er befürchtete, erneute Kürzungen seiner Beiträge des Sozialamtes zu erhalten. Aus diesem Grund nahm er im Februar 2017 ein Messer ins Sozialamt – er wollte damit seine Sozialarbeiterin in den Hals stechen, um ins Gefängnis zu kommen. «So hätte ich ein sicheres Dach über dem Kopf», so seine Aussage während der Verhandlung.

Stattdessen verliess er das Sozialamt und ging in Richtung Luzerner Polizei, um dort sein verbotenes Messer und seine Pläne zu offenbaren. Vor Ort wurde er verhaftet. Seither befindet er sich im stationären Massnahmenvollzug und in klinischer Behandlung.

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