42 Parkplätze müssen weichen

Stadtrat hebt Parkplätze am Zuger Postplatz auf

Die 18 Parkplätze auf dem oberen Postplatz kommen auf jeden Fall weg. Bereits nächste Woche wird mit der Umgestaltung des Platzes und der Bestückung mit Bänken begonnen. Links oben im Bild: Die Signalisation für das neue Parkhaus am Postplatz.

(Bild: woz)

Der Zuger Stadtrat hat beschlossen, die insgesamt 42 Parkplätze auf dem unteren Postplatz aufzuheben. Auch umliegende Parkplätze müssen dran glauben, wie der rechtskräftige Bebauungsplan verlangte.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Post verlangt zwingend die Aufhebung von mindestens 60 öffentlichen oberirdischen Parkplätzen. Im Bebauungsplan heisst es unter anderem: «In einer ersten Etappe sind im Zusammenhang mit der Umgestaltung des oberen Postplatzes 35 Parkplätze aufzuheben.

Im Zusammenhang mit der innert Jahresfrist nach Eröffnung des Parkhauses zu realisierenden Umsetzung des Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes für den unteren Postplatz sind in zweiten Etappe mindestens 25 oberirdische Parkplätze auf dem unteren Postplatz aufzuheben.» Dieses Gestaltungs- und Nutzungskonzept lag mit dem Ergebnis des Wettbewerbs für die Neugestaltung des Postplatzes im Dezember 2011 vor (zentralplus berichtete).

Bebauungsplan in Bearbeitung

Der Stadtrat ist die Aufhebung, wie vom Bebauungsplan vorgesehen, in Etappen angegangen. 18 Parkplätze auf dem oberen Postplatz wurden bereits entfernt. Gerne hätte der Stadtrat die Aufhebung der weiteren 42 Parkplätze ausgesetzt. Deshalb hat er nach Annahme der Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» dem Kanton umgehend den geänderten Bebauungsplan eingereicht, der sich auf die Aufhebung der Parkplätze auf dem oberen Postplatz beschränkt.

Mit dem negativen Vorprüfungsbericht des Kantons wurde die Durchsetzungskraft der Initiative ausgehebelt und der Stadtrat muss von einer Ungültigkeit oder zumindest einer Teilungültigkeit ausgehen. So schreibt es der Stadtrat in einer Mitteilung diesen Mittwoch.

Er sei deshalb gehalten, den heute rechtskräftigen Bebauungsplan Post umzusetzen, auch wenn er das Baudepartement bereits mit der Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Bebauungsplans beauftragt hat. Dieser revidierte Bebauungsplan soll auf einer Lösung basieren, die auch der Kanton mitträgt. Hätte sich der Stadtrat gegen die Umsetzung des heute rechtskräftigen Bebauungsplans entschieden, wäre mit einer Rechtsverweigerungs- und Aufsichtsbeschwerde zu rechnen gewesen.

Diese Parkplätze werden aufgehoben

Neben den 23 Parkplätzen auf dem unteren Postplatz sollen 19 Parkplätze an folgenden Orten entfernt werden: Hirschenplatz (5 PP), Zeughausgasse Münz (1 PP), Schmidgasse (1 PP), Vorstadt (4 PP), Gartenstrasse Ost (3 PP), Gartenstrasse West (2 PP), Zeughausgasse/Falkengasse (3 PP). Letztere bleiben jedoch bestehen, weil im Bereich Postplatz/Schanz nur 3 und nicht 6 Parkplätze realisiert werden konnten.

Auch an der Zuger Schmiedgasse müssen Parkplätze dran glauben.

Auch an der Zuger Schmiedgasse müssen Parkplätze dran glauben.

(Bild: zvg)

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