Luzerner Kantonsrat reagiert auf aktuellen Fall

Wer eine Ausschaffung anficht, soll das Urteil in der Schweiz abwarten dürfen

Wahlkreis Luzern Stadt: Hans Stutz, bisher, Grüne

Sollen Elternteile, die vor einer Ausschaffung stehen, in der Schweiz einen Entscheid des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abwarten dürfen? Dies fordert der Grüne Luzerner Kantonsrat Hans Stutz. Er bezieht sich auf den Fall eines Nigerianischen Vaters.

Ein Nigerianer aus dem Kanton Luzern soll ausgeschafft werden (zentralplus berichtete). Seine Einsprache gegen den Entscheid des Kantons Luzern wurde zuletzt vom Bundesgericht abgewiesen. Seine Familie hofft nun auf die Richter in Strassburg.

Hans Stutz von den Grünen Luzern reichte am Montag ein Postulat ein. Er fordert den Regierungsrat auf, bei hängigen und zukünftigen Fällen von Wegweisungen, bei welchen Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig sind, den Vollzug der Wegweisung überprüfen zu lassen und diesen im Sinne einer vorsorglichen Massnahme aufzuschieben. Bis zum Entscheid soll die betroffene Person in der Schweiz bleiben können.

Stutz begründet dies mit dem kantonalen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. Hier bestehe bei vorsorglichen Verfügungen die Möglichkeit, bedrohte rechtliche Interessen einstweilen zu schützen.



Erhalte ein Elternteil einen Wegweisungsentscheid, während die Kinder und der andere Elternteil in der Schweiz bleiben, sollen das Recht auf Familie und die Kinderschutzkonvention umgesetzt werden. Damit könne verhindert werden, dass Kinder von ihrer Mutter oder ihrem Vater getrennt würden.

 Denn laut Stutz könne es bei Kindern durch den Vollzug einer Wegweisung eines Elternteils zu bleibenden Schäden komme.

Da derzeit im Kanton Luzern mehrere Fälle dieser Art hängig seien, sei das Postulat dringlich zu erklären, heisst es in einer Medienmitteilung des Grünen Kantonsrats.

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