Spitäler und Direktion ziehen ein positives Fazit

1 Jahr «ambulant vor stationär» in Zug: Mit spürbarer Wirkung

Seit dem 1. Januar 2018 werden im Kanton Zug bestimmte Eingriffe grundsätzlich ambulant durchgeführt. Damit kann die Effizienz in der Versorgung gesteigert werden, ohne dass die Versorgungsqualität leidet. Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen: Die Massnahme könne einfach und wirksam umgesetzt werden. Sowohl die Spitäler als auch die Gesundheitsdirektion ziehen ein positives Fazit.

«Der medizinische Fortschritt ermöglicht, dass immer mehr Eingriffe ambulant vorgenommen werden können. Dies bei gleicher Qualität und Sicherheit wie bei einem stationären Aufenthalt – aber mit geringerem Aufwand», erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister den Hintergrund der Massnahme «ambulant vor stationär». Aus diesem Grund hat der Kanton Zug vor gut einem Jahr eine entsprechende Liste eingeführt, die unter anderem auch schon in den Kantone Zürich und Luzern in Kraft ist.

Stationäre Aufenthalte rückläufig

Die Gesundheitsdirektion hat die Zahlen des ersten Halbjahres 2018 auswerten lassen und mit den Leistungserbringern gesprochen. Das Fazit sei erfreulich, so der Kanton Zug: Die Massnahme wirke wie gewünscht. «Die Zahl der stationären Aufenthalte von Zuger Patienten ist spürbar zurückgegangen. Dies leistet einen Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums, da stationäre Aufenthalte mehr Kosten verursachen als ambulante», so der Kanton in einer Mitteilung. Von diesen Kostensenkungen würden auch die Prämienzahler profitieren.

Unkomplizierte Einführung

Die neue Regelung sei mit geringem Mehraufwand in Kraft getreten. Matthias Winistörfer, Direktor des Zuger Kantonsspitals, sagt dazu: «Am Zuger Kantonsspital konnten die neuen Vorgaben innert kurzer Zeit gut umgesetzt werden: Die Qualität und Sicherheit der Leistungen ist unverändert hoch und der administrative Mehraufwand hält sich in engen Grenzen.»

Dies bestätigt auch Jonas Zollinger, Direktor der AndreasKlinik in Cham, und macht auf Verbesse- rungspotential aufmerksam: «Wir unterstützen die Zielsetzung der Kostenoptimierung im Gesundheitswesen. Eine ausschliesslich gesamtschweizerische gültige Liste würden wir zudem begrüssen, da die kantonalen Unterschiede bei ausserkantonalen Patientinnen und Patienten zusätzliche Abklärungen und administrative Aufwände mit sich bringen.»

Ausnahmen nach wie vor möglich

Auch mit der Einführung der «ambulant vor stationär»-Liste bestehe bei der Behandlung nach wie vor Handlungsspielraum. Falls medizinische Gründe für einen stationären Aufenthalt vorliegen würden, sei dies nach wie vor möglich. Der abschliessende Entscheid über die angemessene Art der Behandlung liege in jedem Fall bei der behandelnden Spitalärztin oder beim behandelnden Spitalarzt.

Die Zusammenarbeit zwischen der Gesundheitsdirektion und den Spitälern und Kli- niken laufe sehr erfreulich. «Die Spitäler setzen die Regeln seriös um und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Massnahme», sagt Kantonsarzt Rudolf Hauri dazu.

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