Zuger Regierungsrat muss über die Bücher

WWF siegt vor Bundesgericht gegen Wasserkraftwerk Hammer in Cham

Das Wasserkraftwerk Hammer in Cham braucht nach der Niederlage vor Bundesgericht eine Konzession.

(Bild: Screenshot Google Maps)

Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Umweltschutzorganisation WWF gegen das Wasserkraftwerk Hammer in Cham Recht gegeben. Private Wasserrechte müssen nun auch im Kanton Zug durch Konzessionen abgelöst werden. In Zukunft wird in der Lorze eine angemessene Restwassermenge fliessen müssen.

Das Gericht unterstreicht mit seinem wegweisenden Urteil vom 29. März 2019, dass es für die künftige Wassernutzung einer Konzession nach heutigem Recht bedarf. Das bedeutet, dass alle für Neuanlagen geltenden Vorschriften des Umwelt- und Gewässerschutzrechts eingehalten werden müssen, insbesondere die Restwasservorschriften. Damit macht das Bundesgericht klar, dass das Gewässerschutzgesetz auch im Kanton Zug gilt.

Ehehaftes Wasserrecht verhinderte genügend Restwasser

Die Umweltorganisation schreibt, dass die Verhältnisse im Kanton Zug unhaltbar seien. «Heute dotiert kein einziges Zuger Kraftwerk eine angemessene Restwassermenge nach Gewässerschutzgesetz. Dadurch wird Fischen wichtiger Lebensraum genommen. Diesen Missstand korrigiert das Bundesgericht mit seinem Entscheid.»

Laut WWF besitzen 11 von 13 Kraftwerken im Kanton Zug besitzen das ehehafte Wasserrecht. Dieses stand bisher der Abgabe von genügend Restwasser entgegen.

WWF-Gewässerschutzexperte freut sich

«Das ist ein wegweisender Entscheid aus Lausanne, denn ehehafte Wasserrechte sind ein Überbleibsel einer längst vergangenen Rechtsordnung, die nicht mehr den heutigen ökologischen und gesellschaftlichen Ansprüchen genügen. Nun müssen sie endlich durch eine Konzession nach heutigem Recht abgelöst werden», freut sich Daniel Heusser, Gewässerschutzexperte des WWF Schweiz.

Heusser unterstreicht, dass dieser Entscheid für den Fluss Lorze und seine Bewohner überlebenswichtig sei. «Die Lorze ist ein äusserst wichtiges Zuger Fisch- und Vernetzungsgewässer und beheimatet bedrohte Fischarten wie die Nase und die Groppe. Zudem weist sie Potenzial für die Seeforelle und langfristig sogar den Lachs auf. Diese Fische brauchen genügend Wasser zum Schwimmen und deshalb setzt sich der WWF für mehr Restwasser in unseren Gewässern ein», so Heusser.

Der Ball liegt nun beim Kanton Zug. Die Anpassungen ans heutige Recht müssen gemäss Urteil bei erster Gelegenheit erfolgen, und zwar bei allen Kraftwerken mit ehehaften Wasserrechten.

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