Presserat entscheidet zu Gunsten der Namensnennung

Arglose Anleger darf man vor Salfried AG warnen

Die Zeitschrift «K-Geld» war laut Presserat berechtigt, auf die fragwürdigen Praktiken der Einmannfirma Salfried AG hinzuweisen und dabei auch den Namen des Inhabers zu nennen. Dieser hat in den letzten Jahren unter verschiedenen Firmennamen und Firmenkonstrukten unbedarfte Anleger um ihr Geld gebracht.

Das Thema ist brisant und ein Dauerbrenner für den Presserat: Wann dürfen Journalisten den Namen von Personen nennen, die einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt sind und mithin das Recht haben, anonym zu bleiben?

Im August 2018 veröffentlichte «K-Geld» einen Artikel mit dem Titel «Aktienverkäufer Qelaj: Anlegern drohen neue Verluste». Der Artikel erinnert an den Konkurs der Firma Amvac von 2016, bei dem viele Anleger via die Salfried AG des Artan Qelaj viel Geld verloren haben. Firmenchef Qelaj habe dann mit Aktien der Firma 1Systems Holdings AG in Zug erneut Aktienkäufer um ihr Geld gebracht. Er profitierte dabei davon, dass die Schweiz ein Eldorado für Verkäufer von Aktien per Telefon ist. Qelaj und seine Mitarbeiter riefen dabei insbesondere Senioren zwischen 75 und 95 an.

Ein klares öffentliches Interesse

Namensnennung ist nicht zulässig, wenn es um laufende Gerichtsverfahren geht – dies hat der Presserat schon mehrfach festgehalten und bleibt auch dabei. Im Fall Salfried aber gibt es ein klares öffentliches Interesse, Namen und Fakten zu nennen, damit transparent zu informieren und vor einer aktuellen, erheblichen Gefahr zu warnen.

Arglose Anleger darf man vor Salfried AG warnen
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von WeberSchlitz
    WeberSchlitz, 26.02.2020, 09:42 Uhr

    Das scheint mir das selbe wie bei Amvac, dazu mal bin ich genauso angegangen worden wie bei Amvac, jetzt passiert das selbe und habe da schon einen Totalverlust erlitten. Das selbe Spiel macht jetzt die Ortac AG mit den komischen Altum Aktien.

    Vorsicht! Hierbei handelt es sich nichtmal um eine schweizer Firma und sie handeln auch nicht nach schweizer Gesetz.

    Es handelt sich um das selbe Schema wie bei der Amvac, hierzu werden Altum Aktien der Firma Ortac AG vertrieben.

    Ich kann hier nur raten, einen großen Bogen zu machen und einen seriösen Berater miteinzubeziehen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon