Bundesvorlage bringe dem Kanton viele Vorteile

Zuger FDP, CVP und GLP werben für AHV-Steuervorlage

Symbolbild: Abstimmung

(Bild: Montage)

Am 19. Mai stimmt das Schweizer Volk über die AHV-Steuervorlage (Staf) ab. CVP, FDP und GLP streichen die hohe Bedeutung der Vorlage für den Kanton Zug hervor. 

Am 11. April hat der Zuger Kantonsrat in erster Lesung über die Steuergesetzrevision beraten, durch welche die nationalen und internationalen Vorgaben an das kantonale Steuersystem für Unternehmen umgesetzt werden sollen. Voraussetzung für die Umsetzung ist jedoch, dass die Stimmberechtigten am 19. Mai der eidgenössischen AHV-Steuervorlage zustimmen.

Aus diesem Grund appellieren CVP, FDP und GLP gemeinsam an die Zuger Stimmberechtigten, ihr Stimmrecht wahrzunehmen und dem breit abgestützten Kompromiss von Bundesrat und Bundesversammlung, der auch von der SP und den Gewerkschaften unterstützt wird, zuzustimmen.

Damit können Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gewährt und Arbeitsplätze gesichert werden, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Dass dabei gleichzeitig die AHV-Finanzierung verbessert werde, sei ein willkommener sozialpolitischer Zusatzeffekt.

Kostenneutrale Umsetzung in Zug

CVP-Präsidentin Laura Dittli sagt: «Mit den AHV-Steuervorlage auf Bundesebene bietet sich unserem Kanton die Chance, gestärkt aus dem Hickhack um die Unternehmenssteuern hervorzugehen. Wir begrüssen es sehr, dass der Zuger Regierungsrat vorwärts machen will und schon vor der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai Klarheit schafft, wie die Umsetzung im Kanton Zug Anfang 2020 erfolgen soll.» Die CVP hoffe deshalb, dass auch die Stimmberechtigten dem vorliegenden Kompromiss zustimmen.

FDP-Präsidentin Carina Brüngger ergänzt: «Die Abstimmung über die AHV-Steuervorlage ist von zentraler Bedeutung für unseren Kanton.» Damit würden international nicht mehr akzeptierte Bevorzugung einzelner Unternehmen abgeschafft. Gleichzeitig würden die Kantone einen Rahmen erhalten, um ihre Steuergesetze bedürfnisgerecht anzupassen. «Bedürfnisgerecht heisst adaptiert an die Struktur ihrer Unternehmenslandschaft. Die Zuger Regierung hat diesen Ball hervorragend aufgenommen und die Revision unseres Steuersystems optimal aufgegleist», so Brüngger. 

«Künftig gelten für alle Unternehmen in der Schweiz die gleichen Besteuerungsregeln. Bisher steuerlich privilegierte Firmen zahlen künftig mehr, alle anderen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zahlen weniger Steu­ern», ergänzt GLP-Co-Präsident Daniel Stadlin. Der Kanton Zug könne diese Steuerreform mit dem höheren Anteil an der Bundessteuer kostenneutral umsetzen, ohne Umverteilung der Steuerlasten von den Unternehmen auf die Bevölkerung. «Mit einem Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung sichern wir unsere Arbeitsplätze und stabilisieren unsere Altersvorsorge», sagt Stadlin.

Gewerbeverband mit Ja-Parole

Am Mittwochnachmittag teilte der Gewerbeverband des Kantons Zug mit, dass die Mitglieder ebenfalls die Ja-Parole zur AHV-Steuervorlage gefasst habe. Kritik an der Verknüpfung sachfremder Themen liess Präsident Roland Staerkle nicht gelten: «Wenn wir eine Mehrheit bekommen wollen, müssen wir solche Kompromisse schmieden», sagt er. Insgesamt habe die Vorlage positive Auswirkungen auf das Gewerbe und auch auf den Kanton Zug. Es gebe keine Alternative zur Staf.

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