Leserbrief zur AFR18 im Kanton Luzern

«Eine nur scheinbare und zu teuer bezahlte Korrektur»

Die Luzerner Regierung präsentierte anfangs Mai 2018 die Eckpunkte der Aufgaben- und Finanzreform 18.

(Bild: les)

Die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 soll neu regeln, wofür der Kanton und wofür die Gemeinden zuständig sind. Die Vorlage kommt am 19. Mai zur Abstimmung. Sie beinhalte einen schweren und absolut unnötigen Eingriff in die Gemeindeautonomie, schreibt Carmen Holdener aus Meggen in ihrem Leserbrief. Und das ist nicht ihr einziger Kritikpunkt.

Als typische Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden ist eine hälftige Teilung der Bildungskosten eine legitime und langjährige Forderung der Gemeinden, welche bisher 75 Prozent der Kosten tragen. 160 Millionen Franken – soviel kosten gemäss den Berechnungen in der Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 die 25 Prozent Mehrbeteiligung des Kantons an den Bildungskosten (zentralplus berichtete). Aber woher soll der Kanton das dafür benötigte Geld nehmen?

Unter anderem wiederum von den Gemeinden, denen es ja vermeintlich gut geht, sodass einzelne ihre Steuerfüsse haben senken können. Anders der Kanton: Mit eisern geführter Finanzpolitik baut er immer noch Schulden ab, dies unter anderem mit zweifelhaften und sozial unverträglichen Sparmassnahmen.

Eine ausgefuchste Idee

Zwei Versuche, die Finanzlage mit einer Steuererhöhung wieder ins Lot bringen zu können, wurden vom Luzerner Stimmvolk 2016 und 2017 abgelehnt. Nun soll es die AFR18 richten. Während die Gemeinden gezwungen werden, ihre Steuerfüsse um eine Zehntelseinheit befristet für ein Jahr zu senken, erhöht der Kanton im Gegenzug seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit. Zugegeben, eine ausgefuchste Idee, welche dem Stimmbürger als belastungsneutrale Lösung verkauft wird.

Vorenthalten wird, dass nach dem Pflichtjahr die Steuerfüsse nicht automatisch wieder zurückgesetzt werden. Für die Gemeinden bedeutet dies ist ein schwerer und absolut unnötiger Eingriff in die Gemeindeautonomie, welcher einzig zum Ziel hat, Steuergelder in die Kantonskasse fliessen zu lassen. Die AFR18 – der Mantelerlass ist in der Gesamtheit aller Massnahmen höchst intransparent und mit den finanziellen Konsequenzen für die Gemeinden eine nur scheinbare und zu teuer bezahlte Korrektur im Bereich der Bildungskosten. 

Carmen Holdener, Meggen

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