Grossreform kommt am 19. Mai vors Volk

Luzerner Regierung weibelt für AFR18

Sollte Marcel Schwerzmann zurücktreten, dürften sich mehrere Parteien in Stellung bringen.

Der Kanton Luzern will die Aufgaben mit seinen Gemeinden neu regeln. Die dafür vorgesehene Grossreform soll zudem grosse finanzielle Entlastungen mit sich bringen.

Am 19. Mai stimmt die Luzerner Bevölkerung über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) ab. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann erläuterte die Vorlage diesen Montag an einer Medienkonferenz.

Im Zentrum der AFR18 steht die Neuregelung der Finanzierung von zwei wichtigen Aufgaben: Kanton und Gemeinden teilen sich neu die Kosten der Volksschulbildung im Verhältnis 50:50, und der Kanton übernimmt den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt).

Steuerfussabtausch nötig

Die Mehrbelastung des Kantons, rund 200 Millionen Franken, wird mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben sowie mit der Neuverteilung von Sondersteuern und Abgaben, einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden sowie Anpassungen im Finanzausgleich gegenfinanziert (zentralplus berichtete). Auch die Erträge der geplanten kantonalen Steuergesetzrevision 2020, die an die Steuervorlage (STAF) des Bundes anschliesst, fliessen in die Finanzierung der Reform ein.

Die AFR18 belastet unter dem Strich weder den Kanton noch die Gemeinden, hält die Regierung fest. Der Kantonsrat beschloss die Reform mit 66 gegen 43 Stimmen und empfiehlt sie zusammen mit dem Regierungsrat zur Annahme.

Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann strich an der Medienkonferenz hervor, bei der AFR18 handle es sich um ein Solidaritätswerk: Der Kanton unterstütze die Gesamtheit der Gemeinden in jenen Aufgabenbereichen, die besonders umfangreich seien und einzelne Gemeinden stark belasteten. Mit der AFR18 würden zahlreiche politische Pendenzen aufgearbeitet, Lasten und Finanzen zwischen Kanton und Gemeinden gerecht verteilt und die öffentlichen Haushalte wieder ins Lot gebracht.

 

Komitee zerrt Kanton vor Gericht

Gegen die Vorlage wehren sich SP und Grüne sowie ein Komitee aus den zwölf Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis. Zudem haben sie beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und weitere Abklärungen zur Rechtmässigkeit von Teilen der Vorlage und zur Verletzung von Bundesrecht eingeleitet (zentralplus berichtete). Mit seinem Entscheid vom 10. April 2019 hat das Bundesgericht mitgeteilt, auf die verlangte vorsorgliche Massnahme die Abstimmung aufzuschieben nicht einzutreten. Materiell zum Thema wird sich das Bundesgericht später äussern.

In einer Reaktion schreiben die 12 Gemeinden, dass sich der Kanton auf Kosten der Gemeinden sanieren wolle. Weiter handle es sich bei den Berechnungen des Kantons um eine kurzfristige Sichtweise auf Basis von schönfärberischen Vermutungen und veralteten Zahlen. Inakzeptabel sei zudem, dass der Kanton den Gemeinden die Risikokosten zuschiebt, die in den nächsten Jahren gemäss allen Prognosen – auch denjenigen des Kantons – markant steigen und die Gemeinden über Mass belasten werden. 

Befürwortet wird die Vorlage vom Verband Luzerner Gemeinden (VLG) und den bürgerlichen Parteien (zentralplus berichtete).

 

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