Bundesgericht heisst Einsprache gut

Weinbauer Toni Ottiger darf in Kastanienbaum definitiv nicht bauen

Seit über zehn Jahren will Weinproduzent Toni Ottiger in Kastanienbaum in der Gemeinde Horw ein neues Betriebsgebäude bauen. Nun hat das Bundesgericht gegen ihn entschieden – und Einsprachen aus der Nachbarschaft gutgeheissen.

Seit Jahren kämpft der Weinbauer Toni Ottiger darum, auf der Horwer Halbinsel ein neues Betriebsgebäude zu bauen. Nun wurde er von höchster Instanz zurückgepfiffen: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde aus der Nachbarschaft gutgeheissen, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Ottiger plante sein in der Landwirtschaftszone gelegenes Weingut auszubauen und will dazu ein neues Gebäude errichten. «Ich bin zutiefst enttäuscht über das Bundesgerichtsurteil, es ist für uns unverständlich», sagte Ottiger zur LZ.

Die Nachbarn befürchteten mit dem Ausbau eine «Kelterei-Fabrik»: Dies, weil Ottiger die Kelterei, die sich momentan in St. Niklausen befindet, ebenfalls auf sein Weingut verlegen wollte.

Die Baupläne nahmen vor über zehn Jahren ihren Anfang, als Ottiger ein erstes Baugesuch einreichte. Das Bundesgericht entschied bereits einmal gegen den Weinbauern, worauf er 2015 ein neues Baugesuch einreichte. Von der Gemeinde erhielt er 2016 die Baubewilligung. Doch nun macht ihm das höchste Gericht das Landes erneut einen Strich durch die Rechnung.

Weinbauer Toni Ottiger darf in Kastanienbaum definitiv nicht bauen
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon