Straffälliger Mann aus Luzern muss Land verlassen

Obwohl er hier Familie hat: Richter weisen Kosovaren aus

Bezirksgericht Willisau, Symbolbild, Gericht (Symbolbild: zvg)

Ein Kosovare, der seit über 30 Jahren in der Schweiz lebt, muss das Land verlassen. Obwohl das die Trennung von seinen im Kanton Luzern wohnhaften Kindern bedeutet, gewichtet das Bundesgericht das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung höher. Denn der 45-Jährige hat einiges auf dem Kerbholz.

Vor 31 Jahren reiste er als 14-Jähriger im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz ein: Nun muss ein in Luzern wohnhafter Kosovare das Land verlassen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der heute 45-jährige Mann hatte sich zuvor über mehrere Instanzen gegen seine Wegweisung gewehrt.

Das Luzerner Kantonsgericht verurteilte den Mann im Herbst 2015 wegen sexueller Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, mehrfach versuchter Nötigung sowie Verkehrsdelikten. Ins Gefängnis musste er deswegen nicht, die zweijährige Freiheitsstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Doch weil er zuvor bereits mit dem Gesetz in Konflikt kam und finanzielle Probleme hatte, wurde seine Niederlassungsbewilligung von den Luzerner Behörden 2017 widerrufen.

Das wollte der Mann nicht akzeptieren, zumal seine drei Kinder in der Schweiz geboren wurden und hier leben. Er argumentierte, die Wegweisung hätte die Trennung von seiner Familie zur Folge. Seine privaten Interessen sowie die Kindsinteressen müssten höher gewichtet werden.

Öffentliches Interesse an Wegweisung

Dass mit der Webweisung ein gewichtiger Eingriff ins Familienleben verbunden ist, streitet das Bundesgericht nicht ab. Doch es lässt keinen Zweifel daran, dass sich der Beschwerdeführer diesen Konsequenzen hätte bewusst sein müssen. Er habe über Jahre hinweg «in einer inakzeptablen Geringschätzung und Gleichgültigkeit die schweizerische Rechtsordnung missachtet». Weder die Beziehung zur Familie noch die bisherigen Sanktionen hätten ihn davon abgehalten, «immer wieder und immer schwerer straffällig zu werden». 

Nicht nur die Schwere der einzelnen Taten, sondern auch deren Häufung sprechen laut Bundesgericht dafür, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, dass der Mann die Schweiz verlässt. Nebst den Straftaten wird auch die bedingt erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Integration als Mitgrund angeführt. Auf mehrere Punkte, die der Beschwerdeführer diesbezüglich zu seinen Gunsten vorlegte, ging das Bundesgericht nicht ein, weil er es verpasste, diese bereits in den vorinstanzlichen Verfahren einzubringen.

Trennung zumutbar

Die Richter widersprechen dem Mann auch, was die Umstände seiner Rückkehr betreffen. Es könne nicht gesagt werden, dass ihn nur noch die Staatsbürgerschaft mit seiner Heimat verbinden würde. Der Kosovare habe dort die Grundschule besucht, spreche die Sprache und habe dort auch Verwandte, mit denen er punktuell telefoniere. «Es kann ihm zugemutet werden, die entsprechenden Kontakte bei einer Rückkehr in den Kosovo zu vertiefen und sich über seine Verwandten ein erweitertes Beziehungsnetz aufzubauen», heisst esim Urteil.

Zugleich hält es das Bundesgericht für zumutbar, dass der Mann die Beziehung zu seiner Familie «besuchsweise und täglich über die Neuen Medien» pflege. Sein Kinder seien praktisch erwachsen und in der Lage, eigenständig ihren Vater im Kosovo zu besuchen.

Obwohl seine Beschwerde abgewiesen wird, gibt es für den Mann eine leise Hoffnung: Er kann «nach einer gewissen Zeit, in der Regel nach fünf Jahren» eine neue Bewilligung prüfen lassen, sofern er sich in dieser Zeit bewährt habe. 

Hinweis: Bundesgerichtsurteil 2C_846/2018 

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