Urteil des Gerichts wird weitergezogen

Eich und Schenkon gehen vor Bundesgericht

Entlang der Autobahn A2 befinden sich zahlreiche Lärmschutzwände, wie hier zwischen Emmen und Rothenburg.

(Bild: zvg/ Kanton Luzern)

Das Bundesverwaltungsgerichts hat die Beschwerde der Gemeinden Eich und Schenkon abgeschmettert. Die beiden Gemeindepräsidenten können mit dem Entscheid wenig anfangen und richten deutliche Worte ans Gericht.

Bereits im vergangenen Mai kündigte der damalige Eicher Gemeindepräsident Reto Zbinden (FDP) an, wegen des Entscheides des Astra, auf ein Lärmschutz-Projekt in Eich aus Kostengründen zu verzichten, vor Gericht zu ziehen (zentralplus berichtete).

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch die Beschwerde von Eich, Schenkon sowie 18 weiterer Parteien abgewiesen. Eich und Schenkon sind mit dem Entscheid nicht einverstanden und ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter, wie die beiden Gemeindepräsidenten Adrian Bachmann und Patrick Ineichen gegenüber der «Luzerner Zeitung» bestätigen.

Für Bachmann ist die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts schwer nachvollziehbar und widerspreche dem gesunden Menschenverstand. Zudem halte es auch juristischen Gesichtspunkten nicht stand.

Auf viele Punkte ihrer Beschwerde gehe das Urteil gar nicht ein. «Es ist klar, dass es um viel Geld geht und der Lärm-Leidensdruck in der Agglo noch grösser ist», sagt Ineichen. «Wir Landgemeinden müssen uns wehren. Sonst werden wir übergangen.»

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