Verbände haben genug Unterschriften gesammelt

Volk hat das letzte Wort zum Zuger Denkmalschutzgesetz

Das Haus Letzi 1 in Zug wurde im Kern 1604 oder kurz danach errichtet.

(Bild: mam)

Das Referendum gegen das Zuger Denkmalschutzgesetz ist zustande gekommen. Wie die federführenden Fachverbände mitteilen, haben sie die nötigen Unterschriften zusammen. Damit wird die Bevölkerung entscheiden müssen, wie Zug zukünftig mit seinen historischen Bauten umgehen soll.

Das Referendum gegen das Zuger Denkmalschutzgesetz dürfte zustande kommen. Wie die Verantwortlichen mitteilen, haben sie die nötigen 1’500 Unterschriften bereits zusammen. Am Freitag, 5. April, wollen sie das Referendum einreichen. 

Damit werden voraussichtlich die Zuger Stimmbürger über die Vorlage entscheiden können. Der Zuger Kantonsrat sprach sich Ende Januar in zweiter Lesung für das revidierte Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz aus. Die Bürgerlichen stimmten geschlossen dafür, sie sprachen von einer moderaten Verschärfung und würdigten die bessere Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer (zentralplus berichtete). 

Verbände haben Zepter übernommen

Doch bereits damals kündigte sich der Widerstand an. Federführend beim Referendum sind die vier Fachverbände Archäologischer Verein Zug, Bauforum Zug, Zuger Heimatschutz und Historischer Verein des Kantons Zug. Sie wehren sich gegen die Zerstörung des kulturellen Erbes und der Baukultur und kritisieren, dass die Zuger Politiker die gesetzlichen Schutzbestimmungen verwässert hätten. 

«Der Fortbestand wertvoller Gebäude als Zeitzeugen ist gefährdet», begründen sie. Mit dem neuen Gesetz könne kaum mehr ein Objekt unter Schutz gestellt werden. Kritisiert wird zudem die neue Bestimmung, wonach Objekte, die jünger als 70 Jahre alt sind, nicht gegen den Willen der Besitzer unter Schutz gestellt werden. Eine solche Ungleichbehandlung gehöre nicht ins Gesetz. Auch die geplante Abschaffung der Denkmalkommission kommt nicht gut an.

Die Gegner des Gesetzes zogen unter anderem den Fall des 400-jährigen Bauernhauses Letzi 1 in Zug als Beispiel heran, das gemäss Regierungsrat abgebrochen werden darf (zentralplus berichtete). 

 

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