Bundesgericht weist Beschwerde ab

Zuger Ex-Stadtrat Ivo Romer wird zu 55 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Ivo Romer mit seinem Pflichtverteidiger vor der Urteilsverkündung am Mittwochvormittag.

(Bild: nom)

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des ehemaligen Zuger Stadtrats Ivo Romer ab und bestätigt den vorinstanzlichen Schuldspruch. Romer wird zu 55 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der ehemalige Zuger Stadtrat Ivo Romer wurde im April 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 55 Monaten verurteilt. Weil er dies nicht einfach hinnahm, zog er das Urteil des Zuger Obergerichts weiter ans Bundesgericht (zentralplus berichtete).

Der heute 55-jährige Romer wird beschuldigt, das Vertrauen der Basler Witwe Alice Erika de Beaufort-Bubeck gewonnen und ihr Vermögen für sich abgezweigt zu haben. Dadurch soll sich Romer 3,8 Millionen Franken ergaunert haben (zentralplus berichtete). Er finanzierte sich einen luxuriösen Lebensstil und trat zum Beispiel bei Sportvereinen als Mäzen auf.

Zuger Obergericht verurteilte Romer zu 55 Monaten Freiheitsstrafe

Wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilte das Zuger Strafgericht Romer im Jahr 2017 zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das Obergericht sprach ihn 2018 zusätzlich wegen Geldwäscherei schuldig und verlängerte die Freiheitsstrafe um einen Monat.

Bundesgericht bestätigt vorinstanzlichen Schuldspruch

Wohl hat Romer gehofft, dass ihm ein milderes Urteil zugesprochen wird, weshalb er das Urteil vor Bundesgericht weiterzog. Stets beteuerte er vor Gericht seine Unschuld. Er habe das Bargeld mit dem Einverständnis der Eigentümerin abgehoben.

So verlangte er in seiner Beschwerde ans Bundesgericht Freisprüche in den meisten Anklagepunkten. Doch die Lausanner Richter weisen die Beschwerde in sämtlichen Punkten ab und bestätigen den vorinstanzlichen Schuldspruch, wie die «Luzerner Zeitung» am Donnerstag berichtete.

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