Nachdem Luzerner gegen Strassenverkehrsamt klagte

Regierungsrat streicht Gebühren für Namensänderungen

Der Luzerner Regierungsrat streicht Gebühren für Namensänderungen natürlicher Personen oder Firmen, die ihre Rechtsform nicht ändern. Erst im vergangenen Herbst hat sich dagegen ein Luzerner Unternehmer gewehrt und gegen das Strassenverkehrsamt eine Klage eingereicht.

Der Luzerner Regierungsrat senkt einzelne Gebühren des Strassenverkehrsamts. So zum Beispiel legt er die Gebühr für Schilderübertragungen für Privatpersonen wieder auf 70 statt 100 Franken fest. Dies teilt der Kanton am Donnerstag schriftlich mit. Beim gleichzeitigen Übertragen von Firmenkontrollschildern, zum Beispiel bei gesamten Fahrzeugflotten, wird die Gebühr ab dem sechsten Fahrzeug von 70 auf 40 Franken reduziert. Diese Gebühr falle ausserdem nur noch an, wenn zugleich die Unternehmens-Identifikationsnummer geändert und/oder eine neue persönliche Identifikationsnummer vergeben wird.

Gebühr für Namensänderungen gestrichen

Ändern natürliche Personen und Firmen ihren Namen – sofern die Rechtsform nicht geändert wird – wird künftig gänzlich auf eine Gebühr verzichtet. Erst im Herbst des vergangenen Jahres reichte ein Luzerner Unternehmer Klage gegen das Strassenverkehrsamt ein, weil er eine Gebühr von 100 Franken fürs Austauschen der Nummernschilder bezahlen sollte. Dies, obwohl die Nummernschilder an seinem Geschäftswagen gar nie ausgetauscht wurden. Der Unternehmer änderte den Namen seiner Firma und musste daraufhin eine Gebühr von 25 Franken für einen neuen Fahrzeugsausweis bezahlen, was ihn nicht störte. Wohl aber die Gebühr, die fürs Umtauschen der Namensschilder fällig wurde – obwohl ausser dem Firmennamen alles beim Alten blieb (zentralplus berichtete).

Ausserdem passt der Regierungsrat auch die Gebühren für schriftliche Halter- oder Fahrzeugauskünfte an: Neu können für die Grundpauschale von zehn Franken bis zu zehn Auskünfte einholt werden, bis zu 30 schriftliche Auskünfte kosten neu 20 Franken, bis 50 schriftliche Auskünfte 50 Franken. Die Verordnungsänderung tritt per 1. April in Kraft, heisst es in der Mitteilung weiter.

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