Zum Schutz von jungen Wildtieren

Von April bis Juli gilt in Luzern Hundeleinpflicht

Vor allem Junghasen werden häufig Beute von freilaufenden Hunden. Auf dem Bild: Zwei wenige Tage alte Junghasen. (Foto: Nicolas Martinez).

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2019 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.

 

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» wurden. Doppelt so häufig wie von Füchsen, wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald mitteilt. 

Hunde-Leinenpflicht wird kontrolliert

Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. In den letzten Jahren wurde viel Aufklärungsarbeit, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken.

 

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon