Kanton Luzern treibt elektronisches Patientendossier voran
Die elektronischen Patientendossieren sollen künftig auch in Luzern verfügbar sein. Auch Regierungsrat Guido Graf spricht sich für die nötigen Massnahmen aus. Die Versorgung werde erleichtert und die Behandlung durch eine bessere Vernetzung, effizienter, so Graf.
Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) soll das elektronische Patientendossier (EPD) ab dem Jahr 2020 für alle Einwohnerinnen in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein. In diesem Rahmen sind alle stationären Leistungserbringer verpflichtet, sich bis im April 2020 einer Gemeinschaft beziehungsweise einer Stammgemeinschaft anzuschliessen.
Verein eHealth Zentralschweiz empfiehlt Anschluss an Axsana
Auf Initiative des Kantons Luzern wurde Ende 2017 der Verein eHealth Zentralschweiz (eHz) gegründet. In diesem Verein vertreten sind verschiedene Leistungserbringer aus dem stationären und ambulanten Bereich sowie die Kantone Luzern und Nidwalden.
Gemäss einer Marktanalyse hat der Verein entschieden, eine Anschlussempfehlung für die Stammgemeinschaft Axsana auszusprechen, bei welcher die Luzerner Bürgerinnen ein EPD eröffnen, verwalten und auch wieder aufheben können.
Kanton Luzern beteiligt sich an Trägerorganisation Cantosana
Hinter der Axsana steht mit einer Beteiligung von 50 Prozent die öffentliche Hand (Cantosana). Die anderen 50 Prozent halten die Leistungserbringerverbände mit dem Trägerverein XAD. Der Kanton Luzern beteiligt sich wie die Kantone Zürich, Bern, Zug und Uri als Aktionär an der Cantosana.
Gemeinsame Anschubfinanzierung durch Kanton und Leistungserbringer
Eine Anschubfinanzierung für den Aufbau der Stammgemeinschaft Axsana leistet der Kanton Luzern gemeinsam mit den grössten stationären Leistungserbringern im Kanton. Dies sind das Luzerner Kantonsspital, die Luzerner Psychiatrie, das Schweizerische Paraplegiker Zentrum, die Hirslanden-Klinik St. Anna wie auch die Rehaklinik Sonnmatt.
EPD erleichtert Integrierte Versorgung
Aufgrund dieser guten Konditionen für die Leistungserbringer hofft der Kanton Luzern, dass sich nicht nur die stationären, sondern auch möglichst viele ambulante Leistungserbringer an Axsana anschliessen werden. Für diese ist eine Teilnahme am EPD zurzeit fakultativ.
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, sagt: «Das EPD erleichtert die Integrierte Versorgung immens, indem es die verschiedenen stationären und ambulanten Leistungserbringer noch besser vernetzt.»
Diese Vernetzung stärke die Qualität der medizinischen Behandlung, verbessere die Behandlungsprozesse, erhöhe die Patientensicherheit und steigere die Effizienz des Gesundheitssystems, was sich auch positiv auf die Gesundheitskosten auswirken dürfte.
eMediplan muss umgesetzt werden
Graf ist es ein Anliegen, dass die Patientinnen und Patienten bestmöglich von der Einführung des EPD profitieren: «Das EPD muss für die Patientinnen und Patienten einen konkreten Mehrwert bringen. Deshalb setze ich mich persönlich dafür ein, dass in einem ersten Schritt der eMediplan umgesetzt wird.» Der eMediplan ist eine Übersicht über die gesamte, aktuelle Medikation einer Patientin oder eines Patienten
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