Luzerner Regierung soll Diskriminierung beseitigen

CVP will Heiratsstrafe bei Prämienverbilligung abschaffen

Unterschriftenübergabe à la CVP (von links): Rico De Bona, Karin Stadelmann, Gerda Jung, Elvira Schneider (Amt für Gemeinden Kanton Luzern), Ludwig Peyer, Ivan Studer, Carlo Piani, Christian Ineichen, Daniel Rüttimann und Andrea Gmür.

(Bild: zvg)

Wer wenig Geld hat, wird bei den Krankenkassenprämien unterstützt. Doch bei der Berechnung des Anspruchs von Familien spielt es eine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Die CVP-Kantonsrätin Gerda Jung spricht von einer Heiratsstrafe – und verlangt vom Regierungsrat eine Korrektur.

Wird berechnet, wer Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV) hat, kommt es teilweise zur Diskriminierung von verheirateten Paaren, kritisiert die Luzerner CVP. Kantonsrätin Gerda Jung hat deshalb ein Postulat eingereicht, das den Regierungsrat auffordert, diese «Heiratsstrafe» zu korrigieren.

Jung verweist in der Begründung auf das Urteil des Bundesgerichts, wonach das anrechenbare Einkommen bei Familien mit Kindern für Prämienverbilligung höher sein muss als 54’000 Franken (zentralplus berichtete). «Nun ergibt sich die unschöne Situation, dass bei verheirateten Elternpaaren das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet und dieses Einkommen als Basis herangezogen wird», schreibt die Kantonsrätin aus Hildisrieden. Wenn die Elternpaare nicht verheiratet sind, könne hingegen der Kinderabzug von einem Elternteil geltend gemacht werden und gleichzeitig das mit dem Abzug tiefere Einzel-Einkommen der beiden Elternteile als Basis herangezogen werden.

«Diese Schlechterstellung von verheirateten Elternteilen ist stossend», begründet Jung. Ihrer Meinung nach sollte die Regierung entweder im Rahmen eines möglichen Gegenentwurfs zur SP-Initiative «Sichere Prämienverbilligung – kein weiterer Abbau» oder mit der Anpassung der IPV-Verordnung für eine Gleichbehandlung sorgen.

Ob es zur Initiative der SP einen Gegenentwurf gibt, ist noch offen. Das Anliegen sollte ursprünglich bis im Februar 2019 behandelt werden, doch mit Blick auf das damals noch ausstehende Bundesgerichtsurteil beantragte der Regierungsrat letzten Herbst eine Fristverlängerung bis im Februar 2020 (zentralplus berichtete).

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