Gemässigtere Ausnützungsziffer hilft nicht

Zythus in Hünenberg: Motionäre lehnen Angebote des Gemeinderats ab

Das Areal Zythus aus Sicht der S-Bahn-Haltestelle Zythus.

(Bild: pbu)

Auch ein Treffen zwischen Motionären und Hünenberger Gemeinderat hat nicht geholfen: Die Parteien haben sich nicht gefunden, die Motionäre gingen nicht auf die Angebote des Gemeinderats ein. Die Motionäre haben nun mehrere Möglichkeiten, wie weiter vorzugehen.

Eine im September 2018 eingereichte Motion verlangt vom Hünenberger Gemeinderat, eine allfällige Bebauung des Zythusareals in Hünenberg See mit einer Ausnützungsziffer von 0.35 zu beschränken (zentralplus berichtete).

Rechtliche Abklärungen haben gezeigt, dass «zumindest mit einer deutlichen Tendenz» von der Rechtswidrigkeit und damit der Ungültigkeit der Motion ausgegangen werden muss, weil sie gegen den kantonalen Richtplan verstösst. Dieser sieht für das Zythusareal eine Ausnützung bis 2.0 vor (zentralplus berichtete).

Die vom Kanton in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudien für die Entwicklung des Zythusareals gingen von einer Ausnützungsziffer von 1.2 bis 1.4 aus. Als Kompromiss hat der Gemeinderat den Motionären eine Ausnützungsziffer von 1.0 bis 1.4 angeboten.

Ausnützungsziffer soll bleiben

Gleichzeitig würde sich der Gemeinderat bei der Baudirektion dafür einsetzen, dass sie eine Vertretung im Fachpreisgericht des Architekturwettbewerbs stellen können.

Anlässlich einer gemeinsamen Besprechung vom 18. März haben die Motionäre dieses Angebot abgelehnt. Es ist somit kein Konsens zu Stande gekommen. Der Gemeinderat wird der Baudirektion für den Architekturwettbewerb gleichwohl eine Ausnützungsziffer von 1.0 bis 1.4 vorschlagen, «um qualitativ möglichst gute Projekte zu erhalten», so schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung.

Die Motionäre haben die Möglichkeit, an der Motion festzuhalten, diese zurückzuziehen oder so anzupassen, dass sie mit dem kantonalen Recht übereinstimmt. Sollte an der Motion festgehalten werden, müsste der Gemeinderat über deren Gültigkeit bzw. Ungültigkeit entscheiden. Der Entscheid könnte später an den Regierungsrat weitergezogen werden.

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