Luzerner Kriminalgericht verlängert Massnahme

Brandstifter bleibt in Gewahrsam

Kriminalgericht Luzern. Urteil. Richter.

(Bild: sah)

Ein Schwerverbrecher, der an einer dependenten Persönlichkeitsstörung leidet, kommt nicht auf freien Fuss.

Er zeichnet sich für elf Brände zwischen 1988 bis 1992 verantwortlich – zwischen 2002 und 2006 legte er weitere 31 Brände. Hinzu kommen 310 Raubüberfälle. Das Luzerner Kriminalgericht befasste sich diese Woche mit einem Mann, der wahrlich kein Kind von Traurigkeit ist.

Eigentlich hätte er wieder auf freien Fuss kommen sollen. Doch der Vollzugs- und Bewährungsdienst wollte das nicht. Gemäss Gutachten leidet er an einer dependenten Persönlichkeitsstörung, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Betroffene ordnen sich Bezugspersonen extrem unter und sind quasi zu allem bereit. So seien auch die Straftaten damit zu begründen, dass der Betroffene immer einen Nutzen aus seinem Handeln ziehen wollte.

Da beim Mann davon ausgegangen werden müsse, dass dieser wieder straffällig würde, wollten ihn Staatsanwalt und Vollzugs- und Bewährungsdienst nicht auf freien Fuss lassen. Das Kriminalgericht folgte der Argumentation – der Brandstifter bleibt zwei weitere Jahre in Gewahrsam. 

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