Vorerst grünes Licht für die Gemeinde

Wegmatt-Unterführung in Horw: Baustopp wieder aufgehoben

Der Bahnübergang an der Wegmattstrasse zwischen Horw und Kriens soll aufgehoben werden.

(Bild: Screenshot Google)

Zwei Tage, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp verhängt hat, was die Unterführung Wegmatt in Horw anbelangt, hat es diesen nun wieder aufgehoben. Doch die Beschwerden sind immer noch hängig.

Am Mittwoch verhängte das Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp für die Unterführung Wegmatt in Horw. Dies auf Antrag des VCS Luzern, Kriens und eines Privaten (zentralplus berichtete). Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid wieder aufgehoben: Es hat die aufschiebende Wirkung entzogen, wie die Zentralbahn in einer Mitteilung schreibt.

Die Gemeinde Horw nehme die Bauarbeiten deswegen umgehend wieder auf. Das Terminprogramm könne plangemäss umgesetzt werden. Die Hauptarbeiten für die Unterführung sollen während der Totalsperre der Strecke Luzern–Alpnachstad vom 18. März bis 14. April erfolgen.

Kriens-Mattenhof kann nicht bedient werden

So vermeldet die Gemeinde Kriens: Während des genannten Zeitraums verkehren zwischen Luzern und Alpnachstad Ersatzbusse. Diese Bahnersatzbusse verkehren zum einen zwischen Luzern und Stans beziehungsweise Alpnachstad direkt. Zum anderen werden die Bahnhöfe Luzern-Messe, Horw und Hergiswil mit Ersatzbussen angefahren.

Nicht bedient werden kann in dieser Zeit aus logistischen Gründen der Bahnhof Kriens-Mattenhof. Auch die Haltestelle Hergiswil-Matt wird nicht bedient.

Noch ist jedoch nicht fix, ob die Unterführung Wegmatt tatsächlich gebaut werden kann. Denn: Das Bundesverwaltungsgericht wird erst in ein paar Tagen entscheiden, ob die Gemeinde Horw trotz hängiger Beschwerden eine Teilgenehmigung erhalten wird, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

 

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