Gegen Massensterben: Kanton Luzern zeigt Herz für Amphibien
Frösche, Kröten und Molche sind aktuell unterwegs zu ihren Laichgewässern. Sie überqueren Strassen und laufen Gefahr, in Massen überfahren zu werden. Die Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald koordiniert deswegen zusammen mit Freiwilligen die Errichtung von temporären Zäunen, realisiert bauliche Massnahmen und erstellt temporäre Strassensperrungen.
Mit dem beginnenden Frühling wandern Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren aus zu ihren Laichgewässern. Dabei legen sie einige hundert Meter bis mehrere Kilometer zurück.
Überall dort, wo ihre Wanderrouten Strassen queren, sind Schutzmassnahmen erforderlich, damit die Amphibien nicht Opfer des Verkehrs werden. Im Kanton Luzern sind 30 Zugstellen mit Massenwanderungen bekannt. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald koordiniert je nach Örtlichkeit entsprechende Schutzmassnahmen.
Freiwillige tragen die Tiere
Unter der Mithilfe von Gemeinden, Schulen, Naturschutzvereinen und der Bevölkerung werden bei einem Grossteil der Zugstellen temporäre Zäune aufgestellt. Beim Zaun angelangt, laufen die Amphibien diesem entlang und fallen dabei in eingegrabene Kessel. Jeden Tag tragen Freiwillige die Tiere über die Strasse zu den Laichgewässern. Im Kanton Luzern werden so jährlich über 25’000 Amphibien vor dem Strassentod bewahrt.
Überqueren die Tiere jedoch die Strassen auf einem längeren Abschnitt, sind Zäune zu aufwendig. In diesen Fällen wird geprüft, ob die Strasse während den stärksten Zugnächten gesperrt werden kann.
Strassenabschnitte werden gesperrt
Momentan sind drei solche temporären Strassensperrungen aktiv: zwischen Urswil und Ballwil, zwischen Willisau und Grosswangen (Ostergau) sowie zwischen Lupfen, Altental und Gishalden (Langnau bei Reiden).
Sind grössere Amphibienwanderungen zu erwarten, werden diese Strassenabschnitte von 19 bis 4 Uhr für den Verkehr gesperrt; ausgenommen sind Fahrräder und Mofas. Die Polizei prüft regelmässig, ob die Sperrungen eingehalten werden.
Tiere nutzen Unterführung
An einigen Zugstellen hat der Kanton Luzern bauliche Massnahmen realisiert. Dank denen können die Tiere die Strasse mittels Unterführungen queren. Bei diesen festen Amphibienschutzanlagen ist nicht nur die Wanderung zum Laichgewässer gewährleistet, sondern auch die Rückwanderung in das Sommer- und Winterquartier.
Bei Zäunen und Strassensperrungen ist ein Schutz dieser Rückwanderung nicht möglich, da sie sich über mehrere Monate hinzieht, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung erklärt. Der Kanton sei bestrebt, weitere Amphibienschutzanlagen an grossen Zugstellen im Rahmen von Strassensanierungen zu realisieren.
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