Kanton Luzern geht von steigenden Löhnen aus

Durchgangsbahnhof soll wirtschaftlichen Nutzen von 32 Millionen bringen

Unter dem See bis nach Ebikon: Die geplante Linienführung im Rahmen des Projekts Durchgangsbahnhof. (Visualierung: zvg)

Der Durchgangsbahnhof generiert Dank der bedeutenden Verbesserung der Erreichbarkeit der Region Luzern einen Nutzen von jährlich rund 32 Millionen Franken. Dies ist das Resultat einer vom Kanton Luzern in Auftrag gegebenen Studie. Einen ähnlichen Nutzen könne schweizweit wohl kein anderes Projekt nachweisen.

Der Kanton Luzern hat Ende 2018 eine Studie zu den Auswirkungen der Verdichtung (Agglomerationseffekte) des Durchgangsbahnhofs in Auftrag gegeben. Diese hat ergeben, dass der Durchgangsbahnhof im Kanton Luzern insgesamt einen volkswirtschaftlichen Nutzen in substanzieller Höhe von rund 32 Millionen Franken pro Jahr schafft. Dies gibt der Kanton Luzern diesen Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Durch den Bau des Durchgangsbahnhofs ergibt sich ein Angebotssprung, wie er wohl in keiner anderen Region der Schweiz überhaupt noch realisierbar ist. Der Nutzen des Durchgangsbahnhofs geht dabei weit über die Agglomeration Luzern hinaus. Die Studie bestätigt damit erneut, dass der Durchgangsbahnhof ein national relevantes Projekt ist. 

Agglomerationseffekte führen zu höheren Löhnen

Dank dem Ausbau des Bahnangebots im Raum Luzern steigt für Arbeitsnehmer wie Arbeitgeber die Chance, die passende Arbeitskraft beziehungsweise die passende Stelle zu finden, was letztlich Spezialisierungen und Produktivitätssteigerungen erlauben.

Zusätzliche Produktivitätsgewinne manifestieren sich insbesondere in höheren Löhnen. Dazu kommt, dass weitere Kostenfaktoren wie Ausbildung oder Infrastrukturen gemeinsam kostengünstiger organisiert werden können. Zudem erhöht sich die Vielfalt und Kreativität und somit die Innovationskraft innerhalb des ganzen Kantons.

Durchgangsbahnhof diesen Donnerstag im Ständerat

Der Ausbauschritt 2035 wird seit Winter 2018 durch National- und Ständerat beraten. In ihrer Sitzung vom 18. Februar dieses Jahres hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates den AS 2035 angepasst und ist den Forderungen des Kantons Luzern teilweise nachgekommen.

Neu wird der Durchgangsbahnhof als Teil des AS 2035 ausdrücklich erwähnt, und zwar als zu projektierendes Vorhaben inklusive Auflageprojekt. Damit soll eine unterbruchsfreie Projektierung sichergestellt werden. Zudem enthält der Bundesbeschluss eine neue Bestimmung, wodurch bei Verzögerungen von Projekten aus den AS 2025 und AS 2035 andere Projekte vorgezogen werden können. Der Ständerat wird voraussichtlich diesen Donnerstag die Vorlage zum Ausbauschritt 2035 beraten.

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