Wegen Aufhebung der Bahnübergänge

Krienser Stadtrat überprüft Personen- und Velounterführung

Der Bahnübergang an der Wegmattstrasse zwischen Horw und Kriens soll aufgehoben werden.

(Bild: Screenshot Google)

Der Krienser Stadtrat holt wegen der Aufhebung der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw Offerten für eine weitere Machbarkeitsstudie ein für eine Personen- und Velounterführung. Bis anhin prüfte die Stadt eine Passerelle.

Die Aufhebung von Bahnübergängen zwischen Kriens und Horw an der Krienser-/Horwerstrasse und der Wegmattstrasse sorgt für rote Köpfe. Das Bundesamt für Verkehr hat das Vorhaben jedoch bewilligt. Jedoch wurden dagegen zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht – und anderem vom Krienser Stadtrat (zentralplus berichtete).

Weitere Offerten für Machbarkeitsstudie eingeholt

Bisher prüfte die Stadt Kriens eine Passerelle, für den Fall, dass die Bahnübergänge im Grenzgebiet zu Horw aufgehoben werden. Bisher bekannt waren Pläne für eine Passerelle an der Krienser-/Horwerstrasse. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits durchgeführt. Nun holt der Krienser Stadtrat Offerten für eine weitere Machbarkeitsstudie für eine Personen- und Velounterführung ein, wie die «Luzerner Zeitung» am Freitag berichtete.

Die Zentralbahn wird eine provisorische Passerelle an der Krienser-/Horwerstrasse errichten, weil die beiden Bahnübergänge im Verlauf der Totalsperre ausser Betrieb genommen werden, bis das Gerichtsurteil vorliegt. Das Provisorium wird als Ersatz am 23. März in Betrieb genommen. Frühestens im Herbst werde die geplante Unterführung Wegmatt eröffnet.

Aus technischen Gründen sei es nicht möglich, die Bahnübergänge mit den Schranken nach der Totalsperre im April 2019 wieder zu öffnen, da sie im neuen Stellwerk Horw nicht eingeplant sind. Nach dem Gerichtsentscheid zum Betrieb der Bahnübergänge brauche deren Wiederinbetriebnahme rund sechs Monate Vorlaufzeit, heisst es in einem Informationsblatt der Zentralbahn.

*Hinweis: In einer ersten Version war fälschlicherweise die Rede, dass das Provisorium bis am 23. März und nicht ab dem 23. März in Betrieb genommen wird. Der Fehler wurde korrigiert.

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