Krienser Architekt erzählt wie schwierig bauen ist

Bauherren werden regelmässig erpresst

Noch ärgern sich viele Bauherren über die lange Bearbeitungszeit ihrer Baugesuche.

(Bild: Fotolia.com)

Gegen Baugesuche gehen immer häufiger Beschwerden ein. Diese sind oft nicht relevant, allerdings verzögern sie Bauprojekte massiv, womit Bauherren in vielen Fällen sogar erpresst werden.

Bauen ist in der Theorie nicht sehr schwierig. Der Bauherr hat sich lediglich den örtlichen Zonenplan und die Bauordnung anzuschauen und entsprechend zu planen, dann sollte ein Projekt vom Staat bewilligt werden.

In der Praxis sei dies aber viel komplizierter. «Bauunternehmer sind in der Schweiz fast komplett den Nachbarn ausgeliefert, Baugesetz hin oder her», sagt Architekt und Projektentwickler Patrick Müller aus Kriens gegenüber «Blick». Bauen sei teuer geworden und Einsprachen zum «Volkssport». Auch Erpressungen seien keine Seltenheit.

Dreiste Forderungen vo Nachbaren

Einsprachen kommen dabei vor allem aus der Nachbarschaft, aber auch von Natur- und Landschaftsschutzverbänden. Nachbaren wünschten sich häufig tiefe Gebäude oder wenig Parkplätze, daneben gibt es aber auch dreiste Forderungen wie gratis Parkplätze oder Sanierungen am eigenen Haus.

Der Hauseigentümerverband Schweiz stelle fest, dass Bauunternehmen immer wieder mit dreisten Forderungen konfrontiert seinen. Nachbarn würden oft selbst dann Einsprache erheben, wenn ein Projekt den gesetzlichen Vorgaben entspreche.

Einsprachen haben oft keine Chance

Für eine Baubewilligung brauche man heute fast zwingend einen Juristen. Dabei hätten die meisten dieser Einsprachen gar keine Chancen vor Gericht.

Müller erzählt von einem Beispiel in Horw: Das Schlimmste sei, dass man gezwungen ist, das böse Spiel mitzumachen, weil solche Einsprachen ein Bauprojekt um Jahre verzögern könnten und hohe Prozesskosten generieren können.

Das Übel in Horw

Bei einem Projekt in Horw habe Müller deshalb einen Streifen Land eines Nachbaren für 300’000 Franken erworben, damit dieser die Einsprache zurückzog. Rechtlich hätte er das nicht tun müssen.

Damit war das Übel aber nicht vorbei, ein weiterer Nachbar habe Einsprache eingelegt. Diese sei vom Gemeinderat abgewiesen worden, der Nachbar akzeptierte den Entscheid aber nicht und zog den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht.

Das bedeutet für Müller weitere Verzögerungen von bis zu zwei Jahren und höhere Prozesskosten. Oder er müsste den nächsten Deal mit einem Nachbaren eingehen, da hilft auch das Baugesetz nichts.

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