Wer nicht fahren darf, nimmt besser das Taxi

Polizei verschärft Kontrollen während der Fasnacht

Solche Alkoholmessgeräte kommen bei den Zentralschweizern Polizeikorps zum Einsatz.

(Bild: zvg)

Während der Fasnacht darf man vieles, doch «wer trinkt, fährt nicht» gilt es nicht zu vergessen. Mit einer Mitteilung machen die Zentralschweizer Polizeikorps gemeinsam darauf aufmerksam. Sie werden in der Fasnachtszeit vermehrt ein Auge auf die Fahrfähigkeit werfen.

In der sogenannten fünften Jahreszeit wird oft und ausgelassen gefeiert und auch Alkohol oder Drogen konsumiert. Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen allen Verkehrsteilnehmenden in Erinnerung: «Wer trinkt, fährt nicht.» Doch nicht nur der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmittel ist für die Verkehrssicherheit problematisch.

Die Fasnachtsanlässe dauern oftmals auch bis in die frühen Morgenstunden. Wer sich dann übermüdet mit einem Fahrzeug auf den Heimweg macht, ist ähnlich fahrunfähig und dadurch unfallgefährdet, wie jemand, der unter Alkoholeinfluss unterwegs ist. Wer sich und andere nicht unnötig gefährden will, setzt sich daher nur ans Steuer, wenn er fit für die Strasse ist.

Die Polizei bittet die Bevölkerung ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und folgende Punkte zu beherzigen:

  • Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis. 

  • Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt. 

  • Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab. 

  • Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen. 

  • Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer. 

  • Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

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