Polizei warnt: Waffenatrappen sind verboten

Mit Pistole an die Fasnacht: Sie muss durchsichtig sein

Erlaubt: Durchsichtige Spielzeugrevolver.

Zwar macht die Luzerner Polizei keine Extra-Kontrollen. Aber es kann Ärger geben, als Cowboy mit der Nachbildung eines Colts an die Fasnacht zu gehen. Auch karnevalistische Jäger, Ranger oder SWAT-Mitglieder sollten auf der Hut sein.

Immer wieder werde festgestellt, dass an Fasnachtsanlässen Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen getragen werden, teilte die Luzerner Polizei am Mittwoch fest. Sie empfiehlt, keine derartigen Dinge an die Fasnacht mitzunehmen.
 
Grund für die Besorgnis der Polzei: Die närrischen Tage rücken immer näher. Bereits läuft im ganzen Kantonsgebiet die Vorfasnacht auf Hochtouren. Dabei bemerken die Ordnungshüter immer wieder, dass als Cowboys, Jäger, Ranger oder SWAT-Mitglieder kostümierte Fasnächtler Waffen mit sich tragen.

Imitate gelten als auch Waffen

Denn Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen sind wirkliche Waffen, auch wenn sie nicht tödlich wirken. Als solche gelten sie gemäss Waffengesetz. «Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten», meint die Polizei und schickt eine Menge Beispielfotos mit.

Verboten: Imitationsrevolver.

Verboten: Imitationsrevolver.

Das gelte auch während der Fasnacht, heisst es. Erlaubt sind hingegen Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar oder transparent sind.

Verstärkte Präsenz

Die Luzerner Polizei wird während der Fasnachtszeit keine Spezialkontrollen wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz durchführen, dafür hat sie auch gar keine Ressourcen. Würden aber im Rahmen der verstärkten Präsenz strafbare Handlungen festgestellt, müssten die Beteiligten mit einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft rechnen, warnt die Polizei weiter.

Erlaubt: Durchsichtiges Spielzeuggewehr.

Erlaubt: Durchsichtiges Spielzeuggewehr.

Verboten: Softair-Pistolen.

Verboten: Softair-Pistolen.

Erlaubt: Durchsichtige Spielzeugpistolen.

Erlaubt: Durchsichtige Spielzeugpistolen.

Verboten: Softair-Langwaffe.

Verboten: Softair-Langwaffe.

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