Leserbrief zum neuen Zuger Denkmalschutzgesetz

«Es ist kein radikaler Abbau, sondern eine lange ersehnte Korrektur»

«Ich denke wir haben das Ziel erreicht, dass nicht mit jeder Inventarisierung viele neue Objekte dazu kommen», so Peter Letter, FDP-Kantonsrat.

(Bild: fdp.ch)

Der Zuger Kantonsrat hat das Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz in zweiter Lesung beraten und den Schutz spezieller Gebäude aufgeweicht. FDP-Kantonsrat Peter Letter spricht in seinem Leserbrief von keinem radikalen Abbau, sondern von einer lang ersehnten Korrektur.

Der Schutz von Denkmälern ist wichtig. Denkmäler sind Ausdruck unsere Identität, Kultur, Heimat und Geschichte. Ich bin für einen wirkungsvollen Denkmalschutz, aber für einen Denkmalschutz mit Mass. Mit klarem Mehr von 51 Ja zu 21 Nein Stimmen beschloss der Zuger Kantonsrat die Revision des Denkmalschutzgesetztes (zentralplus berichtete). Geschlossen stimmten die bürgerlichen Parteien für eine moderate Verschärfung.

Richtigerweise werden nun die Kriterien als Voraussetzung für eine Unterschutzstellung herauf gesetzt. Neu können Objekte, die jünger als 70 Jahre alt sind, nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden, sofern sie nicht von nationaler oder regionaler Bedeutung sind. Im Kanton Zug bleiben trotzdem historisch wirklich wertvolle Stadthäuser, Sakralbauten, Bauernhäuser, Brücken usw. als schützenswert deklariert.

Es ist kein radikaler Abbau, sondern eine lange ersehnte Korrektur. Ich denke wir haben das Ziel erreicht, dass nicht mit jeder Inventarisierung viele neue Objekte dazu kommen. Die Logik ist: Fokussierung auf das Wesentliche, also wirklich schützenswerte Objekte gut schützen und erhalten. Eine positive Konsequenz ist, dass dann für weniger zu schützende Objekte jeweils mehr staatliche Gelder zur Verfügung stehen.

Eine weitere Verbesserung konnte die FDP in die vorberatende Kommission und die zweite Lesung einbringen und eine Mehrheit finden. Neu werden im Innenausbau von geschützten Gebäuden eine alters- und behindertengerechte Nutzung und ein zeitgemässer Wohnstandard ermöglicht, sofern nicht schwerwiegende denkmalpflegerische Interessen dagegen sprechen. Das neue Gesetz ist eine gelungene Sache!

Peter Letter, Oberägeri, Kantonsrat FDP, IG Dorfkern Oberägeri

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 04.02.2019, 14:37 Uhr

    Ich möchte die Gelegenheit nicht verpassen, um einmal mehr darauf hinzuweisen, dass Eigentum an Boden eine Perversion darstellt. Gleich steht es mit dem Eigentum an Wasser und Luft. Sie sind alle Eigentum der Gemeinschaft (globale Korporation). Daraus folgert, dass auch beim Denkmalschutz die Unterschutzstellung eines Gebäudes nicht den pekuniären Interessen einer Einzelperson oder Firma geopfert werden darf.

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