Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung?

Untersuchung gegen Luzerner Gasnetzbetreiber

Der Hauptsitz der ewl an der Industriestrasse.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) und die Energie Wasser Luzern Holding AG (EWL) eine Untersuchung eröffnet. In diesem Verfahren ist zu klären, ob die EGZ und die EWL anderen Gaslieferanten die Durchleitung durch ihre Erdgasnetze an Endkundinnen und Endkunden ungerechtfertigt verweigern oder nicht.

Die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) und die Energie Wasser Luzern Holding AG (EWL) beliefern Endkundinnen mit Erdgas. Dabei ist das regionale Transportnetz der EGZ dem lokalen Verteilnetz der ewl vorgelagert.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) fand in einer Vorabklärung Anhaltspunkte dafür, dass die EGZ und die EWL beim Transport und der Verteilung von Erdgas über ihre Erdgasnetze marktbeherrschend sind und diese Stellung missbrauchen könnten. Dies  gibt der Bund am Donnerstagmorgen bekannt.

Sie verhindern gemäss den ersten Ermittlungen, dass Dritte Erdgas an bestimmte Endkundinnen und Endkunden über ihre Erdgasnetze liefern können. In der Untersuchung wird nun geprüft, ob die beiden Unternehmen tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehaben und die Netzzugangsverweigerung missbräuchlich ist.

Es handelt sich bei dieser Netzzugangsverweigerung nicht um einen Einzelfall. Dem WEKO-Sekretariat liegen weitere derartige Anzeigen vor. Es ist möglich, dass die WEKO zusätzliche Untersuchungen in diesem Bereich eröffnen wird.

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