«Swicasa» gegen «Micasa»

Migros unterliegt Zuger Firma vor Bundesverwaltungsgericht

Die Migros zieht in einem juristischen Streit um Markenrecht den Kürzeren. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Zuger Unternehmen das Label «Swicasa» ins Markenregister eintragen lassen darf. Zu gering ist die Ähnlichkeit mit «Micasa».

«Micasa» und «Swicasa» klingen denkbar ähnlich. So ähnlich, dass es ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht wurde. Das Gericht musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die beiden Marken derart ähnlich klingen, dass Verwechslungsgefahr besteht.

«Swicasa» gehört dem Unternehmen Baumanagement Johannes Tribelhorn. Dieses hat seinen Sitz in Zug. «Micasa» ist das Möbel-Label der Migros. Der Detailhändler ist der Meinung, die beiden Begriffe seien sich zu ähnlich.

Im März 2017 liess die Firma an der Zuger Alpenstrasse die Marke «Swicasa» ins Schweizerische Markenregister eintragen. Wenige Monate später erhob die Migros Einspruch, wie die «Zuger Zeitung» schreibt. Und tatsächlich liess das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Eintrag im Register streichen – aufgrund von Verwechslungsgefahr.

Zahl der Buchstaben unterscheidet sich

Baumanagement Johannes Tribelhorn zog den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Es drohe keine Verwechslung. Vorsilbe, Sinngehalte und die Zahl der Buchstaben würden sich unterscheiden, so die Begründung. Deswegen wollte man den Eintrag ins Markenregister bestätigt sehen.

Die Migros auf der Gegenseite argumentierte unter anderem mit der hohen Beanntheit von «Micasa». Die verwendeten Zeichen seien zudem sehr ähnlich und die Betonung gleich. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen urteilte, dass in diesem Falle weder eine Marke für eine andere gehalten wird, noch dass Kunden annehmen, das Produkt stamme von einem anderen Unternehmen.

«Swi» ist nicht «Mi»

Dabei gehe es um die ersten Silben «Swi» und «Mi». Diese lägen ziemlich weit weg voneinander, so das Bundesverwaltungsgericht. Entsprechend geht das Gericht davon potenzielle Käufer könnten die Label auseinander halten. So bestehe keine Verwechslungsgefahr.

Die Migros steht als Verliererin bei diesem Markenstreit da. Denn das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde der Zuger Firma gut, weswegen «Swicasa» im Markenregister eingetragen sein darf. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Migros unterliegt Zuger Firma vor Bundesverwaltungsgericht
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon