Luzerner Parlament genehmigt Finanzreform 2018

Das hat der Kantonsrat im Januar beschlossen

Der Luzerner Kantonsrat startet diesen Montag in die Januar-Session.

(Bild: zvg)

Der Luzerner Kantonsrat hat der Aufgaben- und Finanzreform 2018 in erster Beratung zugestimmt. Ebenso überwies er eine Motion, die eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten fordert.

 Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten und letzten Tag der Januar-Session 2019 unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

Aufgaben- und Finanzreform

Der Kantonsrat hat der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) in erster Beratung zugestimmt. Die umfassende Staatsreform regelt die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Die Gemeinden werden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken entlastet. Im Gegenzug übernehmen sie vom Kanton andere Aufgaben, etwa die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe oder die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV.

Ein Teil der Gegenfinanzierung wird zudem durch die Steuergesetzrevision 2020 geregelt, welche die neuen Vorgaben des Bundes in kantonales Recht überführt – allen voran das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, über das am 19. Mai 2019 abgestimmt wird. Die zweite Beratung der AFR 18 soll am 18. Februar an einer Sondersession stattfinden, frühestmöglicher Termin für die Volksabstimmung ist der 19. Mai 2019. 

Änderung der Ladenöffnungszeiten

Der Kanton Luzern hat heute schweizweit eine der restriktivsten Regelungen bei den Ladenöffnungszeiten. Der Kantonsrat will eine leichte Ausweitung der Öffnungszeiten zulassen. Neu sollen die Geschäfte von Montag bis Freitag bis 19 Uhr (anstelle 18.30 Uhr) und am Samstag bis 17 Uhr (anstelle 16 Uhr) öffnen dürfen. Einer der beiden Abendverkäufe soll wegfallen. Der Kantonsrat hat eine entsprechende, dringlich erklärte Motion überwiesen. Die neuen Öffnungszeiten sollen Anfang 2020 gültig sein. Der Regierungsrat wird nun eine Botschaft ausarbeiten und dem Parlament unterbreiten.

Verzicht auf IT-Entschädigung

Die Luzerner Kantonsräte wollen keine IT-Entschädigung von 250 Franken pro Jahr. Sie haben die entsprechende Botschaft abgelehnt. Hintergrund ist, dass der Kantonsrat ab Beginn der Legislatur 2019-2023 vollständig auf Papier verzichtet. Geplant ist, dass er seinen Geschäftsverkehr über ein integrales, webbasiertes Sitzungsmanagement abwickelt – als eines der ersten Kantonsparlamente in der Schweiz.

Mit diesem Digitalisierungsschritt können die Kosten für den Parlamentsbetrieb gesenkt werden. Für die Mitglieder des Kantonsrates ist die Neuerung jedoch mit finanziellem Aufwand verbunden. Zur Deckung des Aufwandes war eine IT-Infrastrukturentschädigung vorgesehen. 

Neue Bushubs in Luzern Süd

Der Kantonsrat hat für den Bau des Bushubs Kriens Mattenhof und des Bushubs Horw einen Sonderkredit von 5,62 Millionen bzw. 6,89 Millionen Franken (jeweils Kantons- und Bundesbeitrag) bewilligt. In Luzern Süd werden in den nächsten 20 Jahren auf einer Fläche, die jener der Innenstadt von Luzern entspricht, 10’000 bis 15’000 Wohn- und Arbeitsplätze geschaffen. Um das Mobilitätswachstum zu bewältigen, plant die Zentralbahn Neubauten für die Bahnhöfe Kriens Mattenhof und Horw mit dazugehörigen Bushubs. 

Steuergesetzrevision 2020

Bereits am ersten Tag der Januar-Session 2019 hat der Kantonsrat der Steuergesetzrevision 2020 in erster Beratung zugestimmt. Sie überführt die neuen Vorgaben des Bundes in kantonales Recht – allen voran das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, über das am 19. Mai 2019 abgestimmt wird. Gleichzeitig ist die Vorlage Teil der Gegenfinanzierung der AFR 18.

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