Verwaltungsgericht weist Beschwerde weitgehend ab

Stadt Zug: Videoüberwachung mit System

Kameras auf öffentlichen Plätzen sollen nicht mit Geräten kombiniert werden dürfen, die Passanten anhand ihrer Smartphones identifizieren können.

(Bild: phbaer/istockphoto)

Das Verwaltungsgericht hält trotz der Beschwerde einer Privatperson an seinem Urteil fest. Damit erteilt es der Zuger Polizei grünes Licht für den Aufbau des Videoüberwachungssystems in Zug.

Der Regierungrsat hat letzten Herbst ein Gesuch der Zuger Polizei für eine Videoüberwachung bewilligt (zentralplus berichtete). Gegen diesen Entscheid hat eine Privatperson beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Die Bewilligung der von der Zuger Polizei beantragten Videoüberwachung wurde in der Zwischenzeit vom Verwaltungsgericht beurteilt. Das Gericht stimmt der Einschätzung des Regierungsrats, die vorgesehene Videoüberwachung sei verhältnismässig, grundsätzlich zu. Dies teilte die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug am Donnerstag mit.

Massnahme um Straftaten zu verhindern

In seinem Urteil hält das Verwaltungsgericht fest, dass die Massnahme dazu geeignet und erforderlich sei, um Straftaten zu verhindern und begangene Delikte zu verfolgen und aufzuklären. Die Videoüberwachung könne dem Publikum auch zugemutet werden, da die öffentlichen Sicherheitsanliegen die tangierten privaten Interessen überwiegen.

Mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2018 erteilt das Verwaltungsgericht damit grünes Licht für eine durchgehend betriebene Videoüberwachung beim Bahnhofplatz und bei den westlichen Bahnhofausgängen in der Stadt Zug. In diesem Gebiet kam es in den letzten Jahren zu rund 750 Straftaten, die in unterschiedlicher Ausprägung über 24 Stunden verteilt aufgetreten sind. Nun sollen alleine beim Bahnhof 13 Kameras installiert werden.

Nur bei Veranstaltungen mit Ausschreitungspotenzial

Einzig im Gebiet ab der Gubelstrasse bis zur Bossard-Arena ist die Videoüberwachung zeitlich einzuschränken, so dass sie nur bei Veranstaltungen erfolgt, bei denen mit Ausschreitungen, respektive dem Begehen von strafbaren Handlungen gerechnet werden muss.

Die Sicherheitsdirektion und die Zuger Polizei können das Urteil laut einer Mitteilung nachvollziehen und werden die Vorgaben des Gerichts umsetzen. Regierungsrat Beat Villiger sagt dazu: «Dieses Urteil bestätigt die Sorgfalt, mit der wir damals die Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung – immer mit Blick auf die Verhältnismässigkeit – ausgearbeitet haben. Die gleiche Haltung hat die Regierung in der Bewilligung zum Ausdruck gebracht: Videoüberwachung soll möglich sein, braucht aber enge Vorgaben. Ich bin froh, dass nun Klarheit herrscht und die Anlage erstellt werden kann.»

Bedenken der Zuger Datenschützerin

Die Pläne stiessen namentlich der damaligen kantonalen Datenbeauftragten Claudia Mund sauer auf. «Das ist ein grosser Brocken. Die Dauerüberwachung der Bahnhofsausgänge und Bushaltestellen sowie des Areals zwischen Bahnhof und Bossardarena erachte ich als problematisch», sagte sie letzten Herbst gegenüber zentralplus.

Die Aufzeichnungen der geplanten, fix montierten Kameras erfolgen jederzeit bei Bewegungserkennung. Die Zuger Polizei bestimmt dabei die Sichtwinkel und kann die Kameras so schwenken und zoomen, wie es für die Überwachung beabsichtigt wird. Sogar eine Echtzeitüberwachung ist möglich. Die Darstellung der Bilder erfolge in geringer Auflösung, sodass keine Personen identifizierbar seien.

«Die Aufzeichnungen der Kameras werden nur dann ausgewertet, wenn eine Strafanzeige, ein Strafantrag oder konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat vorliegen und damit zu rechnen ist, dass die Aufzeichnungen als Beweismittel dienen können», hiess es in dem Gesuch der Polizei weiter. Nach 14 Tagen werden die Aufzeichnungen der Kameras jeweils gelöscht – sofern sie nicht für Strafuntersuchungen benützt werden.

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