Widerstand gegen Aufhebung der Bahnübergänge

Krienser und Horwer ziehen vor Bundesverwaltungsgericht

Der Bahnübergang an der Wegmattstrasse zwischen Horw und Kriens soll aufgehoben werden.

(Bild: Screenshot Google)

Die Aufhebung von Bahnübergängen sorgt in Kriens und Horw für rote Köpfe. Im Endeffekt werden Richter entscheiden müssen.

Gegen die Plangenehmigung zur Aufhebung der Bahnübergänge zwischen Horw und Kriens werden diesen Freitag zwei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Eine Beschwerde wird von Seite der Anwohner eingereicht, eine von Verbandsseite. Getragen werden die Beschwerden durch den VCS Luzern, Pro Velo Luzern, der Kreuzstrassen-Genossenschaft, der Veilchenstrassengenossenschaft, dem Quartierverein Kuonimatt, der SP Kriens sowie von diversen Anwohnern.

Im Dezember 2018 hat das Bundesamt für Verkehr die Plangenehmigung zur Aufhebung der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw erteilt und gleichzeitig sieben Einsprachen abgewiesen. Für diverse Einsprecher ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die geplante Unterführung «Wegmatt» sei kein angemessener Ersatz für die beiden heutigen Übergänge à Niveau, heisst es in einer Mitteilung. Die Umwege sind insbesondere für die Fussgänger und der Ausbaustandart der Unterführung insbesondere für die Velofahrer nicht zumutbar.

Beschwerdeführer schielen nach Horw

Weiter ist für die Beschwerdeführer stossend, dass von Seiten der Behörden dieser negativen Entwicklung nicht längst der Riegel geschoben wurde. So sind die beiden Übergänge, inklusive der Unterführung «Wegmatt» Teil des Grundkonzept Verkehr vom August 2015:

Das Konzept wurde im Jahr 2016 von beiden betroffenen Gemeinden genehmigt. Es schien, als zähle dieses noch junge Konzept bereits heute nichts mehr, obwohl sich an den Wachstumszahlen im Gebiet nichts geändert hat. Mit dem Entscheid des Krienser Stadtrates vom Donnerstag auch Beschwerde einzureichen, hat nun zumindest ein der beiden betroffenen Gemeinden ein klares Zeichen für den Fuss- und Veloverkehr gesetzt.

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