Zug wappnet sich für wachsende Wildschweinpopulation
Der Zuger Regierungsrat hat die Totalrevision der Jagdverordnung verabschiedet. Unter anderem werden Voraussetzungen geschaffen, damit Jäger besser auf die wachsende Wildschweinpopulation reagieren können.
Der Zuger Regierungsrat hat die Totalrevision der kantonalen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel verabschiedet. Die Verordnung setzt verschiedene Anliegen der Jägerschaft und aus der externen Vernehmlassung um.
Statt wie bisher fünf, werden künftig nur noch zwei Jagdpatente erteilt. Es wird klarer zwischen sogenannten «Irrtumsabschüssen» und «Ansprechfehlern» unterschieden und es werden Voraussetzungen geschaffen, damit die Jägerschaft besser auf die wachsende Wildschweinpopulation reagieren kann.
Diverse Regelungen, die bisher Teil der Jagdbetriebsvorschriften waren, werden neu auf Verordnungsstufe geregelt. Nicht zuletzt wird ein Verbot von bleihaltiger Kugelmunition eingeführt.
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