Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Asylzentrum Baar nimmt nächste Hürde

Um diese Wiese geht's am Schluss. Hier soll das Asylzentrum in Baar entstehen. (Bild: wia)

Das Zuger Verwaltungsgericht spricht ein Machtwort: Es lässt den Beschwerdeführer, welcher sich gegen das Asylzentrum Baar wehrt, abblitzen. Dieser prüft, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Kommt das von der Hotz Obermühle AG geplante Asylzentrum in der Baarer Obermühle oder nicht? Diese Frage geistert schon seit Jahren durch die Gemeinde. Bereits 2015 wurde eine Beschwerde eingereict, welche von der Gemeinde abgewiesen wurde.

Auch vor dem Regierungsrat unterlagen die Gegner 2017. Daraufhin reichten sie Beschwerde gegen das Asylzentrum beim Zuger Verwaltungsgericht ein (zentralplus berichtete).

Nun ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts bekannt. In den wesentlichen Teilen lehnt es die Beschwerde ab, wie die «Zuger Zeitung» schreibt. Einzig der Rückbau der Siedlung nach 15 Jahren müsse präziser definiert werden.

Beschwerdeführer ist enttäuscht

Auch der Zuger Regierungsrat äussert sich zum Entscheid. Man müsse zuerst das Gerichtsurteil analysieren und Kontakt mit der Eigentümerschaft und der Gemeinde aufnehmen, sagt Neo-Regierungsrat Andreas Hostettler.

Beschwerdeführer Jakob Senn äussert sich dahingehend, dass auch er das Urteil noch genauer anschauen und analysieren müsse. Er sei jedoch enttäuscht. «Weil heute und in Zukunft sämtliche Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten Platz haben.»

Das Urteil sei schlecht begründet und überzeuge nicht. «Gut möglich, dass wir darum den Entscheid vom Bundesgericht überprüfen lassen», so Senn.

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