Zuger Regierungsrat heisst Einsprache gut

Hünenberger Asylunterkunft kann nicht gebaut werden

Der geplante Neubau für eine Asylunterkunft im Hünenberger Bösch kann nicht wie vorgesehen gebaut werden. Der Regierungsrat hat eine Einsprache gegen das Gebäude gutgeheissen.

Die geplante Asylunterkunft im Bösch in Hünenberg kann nicht so realisiert werden, wie es der Gemeinderat vorgesehen hatte. Der Grund: Der Zuger Regierungsrat hat eine Einsprache gegen das Projekt gutgeheissen. Dies teilte die Gemeinde am Mittwoch mit.

An der Gemeindeversammlung im Dezember 2015 wurde für den Bau einer neuen Asylunterkunft ein Kredit von CHF 1,4 Millionen Franken. bewilligt. Gegen das Baugesuch wurden verschiedene Einsprachen erhoben, die vom Gemeinderat mit der Erteilung der Baubewilligung jedoch abgewiesen wurden.

Gemeinderat akzeptiert den Entscheid

Dagegen wurde beim Regierungsrat des Kantons Zug Beschwerde eingereicht. Mit Entscheid vom 4. Dezember 2018 hat nun der Regierungsrat die Beschwerde gutgeheissen und die angefochtene Baubewilligung und den Einspracheentscheid des Gemeinderates aufgehoben.

«Die Gutheissung der Beschwerde erfolgte vor allem aus formellen Gründen, weil der für dieses Gebiet bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 gemäss Regierungsrat zu wenig beachtet worden sei. Der Gemeinderat akzeptiert diesen Entscheid und wird das Bauprojekt überarbeiten und das neue Baugesuch voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2019 ausschreiben und öffentlich auflegen», heisst es aus dem Gemeindehaus.

Hünenberger Asylunterkunft kann nicht gebaut werden
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