Götzentalbach soll ausgebaut werden

Regierungsrat bewilligt Projekt zum Hochwasserschutz in Dierikon

Der Götzentalbach bahnte sich seinen Weg schon mehrfach durch Dierikon und hinterliess ein Bild der Verwüstung.

(Bild: les)

Der Götzentalbach in Dierikon ist bereits einige Male übers Ufer getreten. Vor gut drei Jahren ertranken dabei eine Mutter und ihr Kind. Nun soll der Bach gesichert werden, dies hat der Regierungsrat entschieden und weist eine eingegangene Einsprache ab.

Bereits Ende November 2017 hat der Regierungsrat das Wasserbauprojekt für den Ausbau des Götzentalbaches, Abschnitt Oberdierikon bis zur Mündung in die Ron, bewilligt. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes sieht das Projekt zwei Geschiebe- und Schwemmholzrückhalte sowie Neubauten von Durchlässen sowie eine neue Bachlaufführung unterhalb des Siedlungsgebietes vor. Im Siedlungsgebiet kann der Götzentalbach über weite Strecken offen geführt werden. Der Abschnitt zwischen Siedlung und Mündung in die Ron wird revitalisiert (zentralplus berichtete).

Kantonsgericht hob den Regierungsenscheid auf

Im Urteil vom 25. September 2018 hiess das Kantonsgericht eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde gut und stellte fest, der Regierungsrat sei zu Unrecht nicht auf die Einsprache des Beschwerdeführers eingetreten. Dieser hatte den Miteinbezug seiner Liegenschaften in den Projektperimeter und in die Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen beantragt. Das Kantonsgericht hob deshalb den Regierungsratsentscheid auf und wies diesen zur inhaltlichen Prüfung der Einsprache und für einen Neuentscheid an den Regierungsrat zurück.

Einsprache abgewiesen, Projekt erneut bewilligt

In seinem neuen Entscheid bewilligt der Regierungsrat das Wasserbauprojekt und weist die Einsprache ab. Dies teilt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung diesen Mittwoch mit.

Der Hochwasserschutz der Grundstücke des Beschwerdeführers sei in einem anderen Verfahren, das heisst im Rahmen der Strassensanierung oder von Objektschutzmassnahmen, zu realisieren. Die beiden Hochwasserschutzprojekte haben keinen derart engen sachlichen Zusammenhang, dass sie nicht sinnvoll getrennt voneinander beurteilt werden können. Deshalb sei ein Einbezug der Grundstücke des Einsprechers in das vorliegende Wasserbauprojekt nicht gerechtfertigt, so der Regierungsrat.

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