Wer mehr arbeitet, soll nicht bestraft werden

Luzern will Alleinerziehenden entgegenkommen

Alleinerziehende sollen einen stärkeren Anreiz bekommen, um in einem höheren Pensum zu arbeiten. (Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Kanton Luzern will Alleinerziehende nicht mehr benachteiligen, wenn sie in einem höheren Pensum arbeiten. Auch wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, soll künftig von bevorschussten Alimenten profitieren. Die Änderung verursacht bei den Gemeinden laut Regierung höhere Kosten – bringt langfristig aber auch Vorteile.

Wer mehr arbeitet, soll dafür nicht bestraft werden. Nach diesem Grundsatz will der Luzerner Regierungsrat die sogenannte Teilbevorschussung einführen, wie die Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Das heisst: Wer als Elternteil Anrecht auf Alimentenbevorschussung für die Kinder hat, soll dieses nicht aufgrund eines höheren Arbeitspensums verlieren.

Betroffen sind Mütter und Väter, deren ehemaliger Partner seiner Unterhaltspflicht nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommt. Sie erhalten von der Wohngemeinde des Kindes einen Vorschuss der festgelegten Unterhaltsbeiträge. Wenn das Kind also beispielsweise bei der Mutter lebt und der Vater seine Alimente nicht zahlt, muss die Gemeinde diese vorschiessen.

Doch bisher haben Betroffene – im genannten Beispiel die Mutter – kaum einen Anreiz, selber einen möglichst hohen Erwerb zu erzielen. Denn erreichen sie eine bestimmte Schwelle, entfällt ihr Anspruch auf einen Vorschuss der Alimente. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind beispielsweise liegt die Grenzen bei 43’000 Franken. Sprich: Sie verdient zwar mehr eigenes Geld, kann damit unter Umständen aber nur die wegfallenden Alimentenbevorschussung kompensieren und hat unter dem Strich trotz mehr Arbeit nicht mehr Geld zur Verfügung.

Weniger Sozialhilfe, mehr Steuern

Neu soll die Bevorschussung von ausstehenden Kinderalimenten ab der bestehenden Einkommensgrenze nicht mehr vollständig enfallen, sondern in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen reduziert werden. Damit wird laut der Regierung der aktuell bestehende, massive Schwelleneffekt beseitigt. «Die Gesetzesrevision löst den Grundsatz – Arbeit muss sich lohnen – ein», wird Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (CVP) in der Mitteilung zitiert.

Mit der Gesetzesänderung sei zudem vorgesehen, dass das massgebende Einkommen für die Bestimmung des Anspruchs auf Alimentenbevorschussung mit demjenigen für die Berechnung des Anspruchs auf individuelle Prämienverbilligung vereinheitlicht wird.

Mehr Aufwand für Gemeinden

Der Regierungsrat rechnet mit einem geschätzten finanziellen Mehraufwand der Gemeinden von total rund 400’000 bis 500’000 Franken pro Jahr. Betroffen sind insbesondere die Gemeinden Kriens, Luzern und Emmen, wo rund die Hälfte aller Fälle von Alimentenbevorschussung anfallen. Dass mehr Arbeit anfällt, liegt laut Regierung vor allem daran, dass schätzungsweise rund 170 zusätzliche Elternteile von der Einführung der Teilbevorschussung profitieren werden.

Gleichzeitig erwartet der Regierungsrat aber, dass die Betroffenen dank dem Systemwechsel langfristig höhere Steuereinnahmen abliefern und weniger Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen beziehen dürften. Weil es sich um eine kommunale Angelegenheit handelt, fallen beim Kanton keine Kosten an.

Die Änderung geht zurück auf zwei Vorstösse der grünen Kantonsrätin Christina Reusser, die das Thema vor zweieinhalb Jahren aufs politische Tapet brachte. Der Regierungsrat hat zur nun geplanten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes ein Vernehmlassungsverfahren gestartet, das bis Anfang April 2019 dauert.

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