Genugtuung soll Streit fürs Erste ad acta legen

Luzerner Petardenopfer und Täter einigen sich

Rauchpetarden führten dazu, dass das Spiel zwischen dem FCL und dem FC St. Gallen unterbrochen werden musste. (Bild: meienberger-photo.ch)

(Bild: meienberger-photo.ch)

Der Luzerner, der seit einem explodierten Knallkörper bei einem FCL-Spiel schwer hörgeschädigt ist, konnte sich mit dem Täter auf eine Genugtuung einigen. Damit ist die juristische Geschichte für den 50-Jährigen jedoch noch nicht beendet.

Am 21. Februar 2016 wird ein 50-jähriger Luzerner beim Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen durch eine Petarde hörgeschädigt. Er ist seit einem explodierten Knalllkörper auf dem linken Ohr taub und ist auf ein Hörgerät angewiesen (zentralplus berichtete).

Das Bundesstrafgericht verurteilte den Appenzeller Täter, der bei besagtem Spiel mehrere Petarden gezündet hatte, unter anderem den verhängnisvollen Knallkörper, der auf dem Rasen explodierte: 12’000 Franken Genugtuung, 900 Franken bedingte Geldstrafe sowie 700 Franken Busse.

Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, haben sich nun Opfer und Täter geeinigt. Es ist von einer Genugtuung die Rede, auf welche sich die Parteien geeinigt haben, wie Opferanwalt Sämi Meier zitiert wird.

Der Betrag wird nicht kommuniziert, die Summe 12’000 Franken steht jedoch im Raum. «Mein Mandant war seit je her offen für einen Vergleich und es gab in der Vergangenheit auch Verhandlungen. Nun ist ein neues Angebot eingetroffen, das wir akzeptieren konnten», so Sämi Meier.

Dafür zieht der Luzerner seine Klage beim Bundesgericht zurück. Die eingereichte Beschwerde des Appenzellers beim Bundesgericht ist jedoch weiterhin hängig.

Das Petarden-Opfer befindet sich derweil weiterhin auch in einem Clinch mit der Unfallversicherung Swica, da diese weder für die Behandlung des Hörschadens, noch für ein Hörgerät aufkommen will (zentralplus berichtete). Der Fall liegt beim Luzerner Kantonsgericht.

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