Gericht verordnet zudem ambulante Suchtbehandlung

Day-Dance-Messerstecher bekommt 18 Monate Gefängnis

Es herrschte eine friedliche und heitere Stimmung. Bis einer das Messer zückte.

(Bild: Screenshot Video Veranstalter)

Nach der brutalen Messerattacke an einer Day-Dance-Party in Buchrain wurde der heute 24-jähriger Täter nun vom Kriminalgericht zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Ausserdem muss der Verurteilte Genugtuungen an die Opfer entrichten.

Im August 2016 attackierte ein 22-jähriger Mann in Buchrain während einer Day Dance-Party aus dem Nichts mit dem Messer. Dabei wurden zwei Männer und eine Frau (28, 37 und 33 Jahre) zum Teil schwer verletzt (zentralplus berichtete).

Der Mann stand unter Drogen – nur dank dem Einsatz beherzerter Partygänger konnte Schlimmeres verhindert werden (zentralplus berichtete).

Nach der Tat stellte er sich später der Polizei. Diese wies ihn in eine psychiatrische Klinik im Kanton Aargau ein. Nach der Entlassung aus der Klinik wurde er im Frühjahr 2018 direkt in Untersuchungshaft gebracht (zentralplus berichtete).

Versuchte Tötung

Nun verurteilte das Kriminalgericht den heute 24-Jährigen zu 18 Monaten Gefängnis – wegen mehrfacher versuchter Tötung in drei Fällen und einfacher Körperverletzung, wie «20 Minuten» schreibt. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Das Gericht kam zum Schluss, dass der Täter während der Tat unzurechnungsfähig war. Allerdings habe er die Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit begangen.

Der Täter argumentierte, er habe die Tat im Drogenrausch und unter damit hervorgerufenen Wahnvorstellungen begangen. In diesem Punkt stimmten ihm die Richter zu. Sie ordneten eine ambulante Suchtbehandlung an, zumal der Beschuldigte mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte.

Der Verurteilte hat den Opfern Genugtuungen zwischen zwischen 4’000 und 12’000 Franken zu bezahlen. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten von fast 41’000 Franken tragen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren verlangt.

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