Der Fall von Beat Villiger zieht weitere Kreise

Luzerner SP will Licht in Dunkelkammer der Justiz bringen

Melanie Setz Isenegger will Antworten vom Luzerner Regierungsrat.

(Bild: zvg)

Eine eingestellte Untersuchung gegen den Zuger CVP-Regierungsrat Beat Villiger hat die Aufmerksamkeit auf die Einstellungsverfügungen der Luzerner Staatsanwaltschaft gelenkt. Die lassen sich einsehen – wenn man davon weiss. Die Emmer SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger will vom Regierungsrat wissen, ob er mithelfen kann, mehr Transparenz herzustellen.

Im Kanton Luzern werden Einstellungen von Verfahren von der Staatsanwaltschaft verfügt und durch die Oberstaatsanwaltschaft genehmigt. Die Oberaufsicht über die Staatsanwaltschaft liegt beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern.
 
Soviel ist bekannt, seit eine eingestellte Luzerner Strafuntersuchung gegen den Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger ruchbar geworden ist (zentralplus berichtete). Weil aber der Verdacht im Raum steht, dass die Strafuntersuchungsbehörden ihre Pflichten verletzt haben und eine entsprechende Anzeige hängig ist (zentralplus berichtete), treibt Politiker und Medienschaffende die Frage um, wie man die Einstellungsentscheide der Justiz besser nachvollziehen kann.

Heute braucht es Informanten

Zwar erlaubt ein Bundesgerichtsurteil den Medienschaffenden seit 2008, Einstellungsverfügungen einzusehen. Aber davon gibt es zahlreiche. Im Kanton Luzern waren es allein im Jahr 2017 rund 4300, wie der Luzerner Regierungsrat kürzlich bekanntgab. 
 
Ohne Hinweis, dass es zu einem speziellen Fall eine Untersuchung gab, die von öffentlichem Interesse ist, bleiben diese Fälle ausserhalb der öffentlichen Wahrnehmung.

«Für öffentliche und kontrollierbare Justiz»

Die Emmer SP-Kantonsrätin Melanie Setz Isenegger findet aber, dass «für eine öffentliche und kontrollierbare Justiz diese Einsichtnahme für interessierte Personen mit einem schutzwürdigen Interesse – namentlich Journalistinnen und Journalisten – unabdingbar» sei.
 
Sie bittet daher den Luzerner Regierungsrat in einer Anfrage um Auskunft, darüber, wie akkreditierten Medienschaffenden im Kanton Luzern die Einsicht in Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen ermöglicht wird. Welches die geltenden Bedingungen seien, wie lange man warten müsse, ob man Kopien mache dürfe und ob das 
Ganze kostenpflichtig ist.

Vorbild Swissmedic

Denn es gibt in der Schweiz durchaus Kantone, die den Aufwand verrechnen. Setz Iseneggers Ziel ist es, die Auskunft zu vereinfachen. Sie verweist gegenüber zentralplus etwa auf die Heilmittelkontrolle Swissmedic, die Auskünfte über eine digitale Plattform erteilt, für die Berechtigte ein Login erhalten. Oder schlägt vor, die Einstellungsverfügung bestimmten Deliktegruppen zuzuweisen, um eine bessere Orientierung im Verfügungsdschungel zu ermöglichen.

Was ist machbar?

Transparenz will sie indes nur für Leute mit schutzwürdigem Interesse, keinesfalls für die ganze Öffentlichkeit. «Denn es ist ja davon auszugehen, dass die Untersuchungen im Normalfall zu recht eingestellt wurden», wie sie sagt.

Dennoch will sie vom Regierungsrat wissen, welche Instrumente realisierbar wären, um registrierten Medienschaffenden einen raschen Überblick über die zahlreichen Einstellungsverfügungen zu verschaffen. Etwa indem eine monatliche Liste aller Verfügungen publiziert wird, oder diese nach Gründen der Einstellung zusammengefasst werden. 


 

 

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