Letzte Möglichkeit: Bundesgericht?

Zuger Salesianum: Beschwerde wird vom Gericht abgelehnt

Das Salesianum ist mit einem Zwischennutzungsvertrag an den Kanton Zug vermietet, der das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft nutzt.

(Bild: PD)

Das Zuger Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen den Bebauungsplan Salesianum ab. Die «unendliche Geschichte» vom Zuger Salesianum könnte jedoch noch weitergezogen werden – und zwar vors Bundesgericht.

Die Beschwerde des Verwaltungsgerichts gegen den Bebauungsplan Salesianum «ist vollumfänglich unbegründet und gilt es abzuweisen». Dies schreibt das Zuger Verwaltungsgericht in einem Urteil Ende November, welches erst kürzlich den involvierten Partein zugestellt worden ist. Dies teilt die «Luzerner Zeitung» diesen Freitag mit.

Damit setzten sich die rund 30 Mitunterzeichnenden als Beschwerdeführer vergeblich gegen den Bebauungsplan ein, der vom Regierungsrat zuvor genehmigt wurde. Sie verlangten unter anderem ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege. Die Begründung der Mitunterzeichnenden: Das Zugerische Amt für Denkmalschutz sei nicht neutral.

Wir erinnern uns: Salesianum – eine unendliche Zuger Geschichte

Am 28. Februar 2016 stimmten die Zuger zum zweiten Mal darüber ab, ob die Alfred Müller AG auf dem Areal des Salesianums acht Mehrfamilienhäuser mit 56 Wohnungen bauen darf. Eine erste Volksabstimmung hatte die Alfred Müller AG 2012 zwar gewonnen, diese wurde aber vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen. Der Bebauungsplan wies laut Gerichtsbeschluss eine massiv überhöhte Ausnützung auf (zentralplus berichtete).

Das zweite Projekt hatte eine 30 Prozent kleinere Ausnützung als das vorherige. Und auch dieses wurde vor bald drei Jahren vom Stimmvolk angenommen. Doch auch nach dieser zweiten Abstimmung liessen die Überbauungsgegner nicht locker. Nachdem der Regierungsrat eine entsprechende Beschwerde Anfang 2018 abschmetterte, gelangten die Gegner ans Zuger Verwaltungsgericht.

Der nun bekannte Entscheid des Verwaltungsgerichts könnte noch vors Bundesgericht weitergezogen werden.

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