Gericht taxiert Stich als Notwehr

Freispruch für den Messerstecher des Podiums 41

Das Podium 41 war Tatort der Messerstecherei.

(Bild: mbe)

Im Sommer vergangenen Jahres kam es vor dem Podium 41 in Zug zu einer Messerstecherei. Kürzlich wurde der Fall vor dem Zuger Strafgericht verhandelt. Für den heute 22-jährigen Täter wurden sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Doch das Gericht widerspricht der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten frei.

Mit grosser Spannung wurde das Urteil erwartet, was das Strafmass für den Messerstecher des Podiums 41 anbelangt. Nur schon aufgrund der grossen Diskrepanz der Forderungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Während der Staatsanwalt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sechs Jahre Freiheitsstrafe für den Täter forderte, verlangte die Anwältin des 22-jährigen Angeklagten einen Freispruch für ihren Mandaten (zentralplus berichtete).

Zur Erinnerung: Im August 2017 kam es vor dem geschlossenen Podium 41 in Zug zu einem Gerangel. Als das Opfer ein geklautes Handy nicht aushändigen wollte, eskalierte schliesslich der Streit. Der Angeklagte vermutete eine abgebrochene Bierflasche in der Hand des Opfers und stach mit seinem Sackmesser zu.

Nach eigener Aussage wollte er nur den Arm treffen, erwischte jedoch den Brustkorb, da das Opfer sich unglücklich bewegt habe. Das Opfer erlitt schwere innere Verletzungen und verlor viel Blut.

Glaubhafte Schilderungen des Angeklagten

Am Mittwoch sprach das Zuger Strafgericht nun sein Urteil: Freispruch für den Angeklagten. Als Begründung gab das Gericht an, die Schilderung des Täters sei durchaus nachvollziehbar, dass das Opfer unerwartet den Arm weggezogen habe und der Täter deswegen den Brustkorb traf. Reine Vermutung der Staatsanwaltschaft sei hingegen, dass die Verletzung am Oberkörper willentlich gewesen sei, wie die «Zuger Zeitung» schreibt.

Das Gericht taxiert die Tat als Notwehr. Das Strafgericht gesteht ein, dass der Angeklagte nicht gesehen habe, ob das Opfer eine Flasche in der Hand hatte. Die Schilderung sei jedoch glaubhaft, dass er sich durch die Wurfbewegung des Opfers bedroht gefühlt hatte.

Die Richterin sprach von einem «alles in allem gerechtfertigten Messereinsatz.» Sie erwähnte jedoch auch, dass ein Messerstich, um sich ein Handy zurückzuholen, ein «absolutes No-Go» sei. Entscheidender Aspekt sei die Angst vor der Bierflasche gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung einlegen.

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