Meggen plant Minus von 1,6 Millionen

Gemeindeversammlung genehmigt Budget 2019 und Steuerrabatt

An der Megger Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 wurden das Budget 2019, welches einen Aufwandüberschuss von 1,6 Mio. Franken vorsieht, und ein Steuerrabatt von 10 % genehmigt. Zudem nahmen die 184 anwesenden Stimmberechtigten Kenntnis vom Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2022.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Gemeinde Meggen wurden der Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2022 sowie das Budget 2019 an der Gemeindeversammlung nach den neuen Grundsätzen des Harmonisierten Rechnungsmodelles 2 (HRM2) vorgestellt.
 
Gemäss Gemeindeammann HansPeter Hürlimann sind die sieben Aufgabenbereiche Präsidiales und Kultur; Bildung, Jugend und Sport; Soziales und Gesundheit; Umwelt, Energie und Sicherheit; Raumordnung, Bau und Verkehr; Finanzen und Steuern; Liegenschaften in Globalbudgets zusammengefasst. Für jeden Aufgabenbereich hat der Gemeinderat einen politischen Leistungsauftrag formuliert. Darin werden auch die dazugehörigen Leistungsgruppen aufgeführt. Jede Leistungsgruppe enthält Leistungen, die einen fachlichen oder funktionalen Zusammenhang haben.

Gleichzeitige Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss

An der Gemeindeversammlung präsentierte HansPeter Hürlimann zuerst den Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2022. Er sieht in den nächsten vier Jahren Investitionen von insgesamt 44,2 Mio. Franken vor. Davon entfallen 23,09 Mio. Franken auf die Liegenschaften und 19,22 Mio. Franken auf Raumordnung, Bau und Verkehr. In der Abstimmung erfolgte die Kenntnisnahme ohne Gegenstimme.
 
Gemäss HRM2 wird über das Budget und den Steuerfuss gleichzeitig Beschluss gefasst. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 64,0 Mio. Franken, der Ertrag auf 62,4 Mio. Franken. Dies führt zu einem Aufwandüberschuss von 1,6 Mio. Franken, welcher durch den Steuerausgleichsfonds gedeckt wird. Im Sinne der Kontinuität und der Festigung des tiefsten Steuerfusses innerhalb des Kantons budgetierte der Gemeinderat einen Steuerrabatt von 10 %.
 
Das Budget der Erfolgs- und der Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde Meggen für das Jahr 2019 sowie der Steuerfuss von 0,99 Einheiten (1,1 Einheiten ordentlicher Steuerfuss und 10 % Steuerrabatt) wurden ohne Gegenstimme genehmigt. Nach der Abstimmung sagte Gemeindepräsident Urs Brücker, der Gemeinderat sei überzeugt vom guten Budget 2019. Gleichzeitig bedankte er sich bei den anwesenden Stimmberechtigten für das ausgesprochene Vertrauen.

Sonderkredit Adligenswilerstrasse genehmigt

Der Gemeinderat legte der Gemeindeversammlung einen Sonderkredit von 1,85 Mio. Franken für die Gesamtsanierung der Adligenswilerstrasse, Abschnitt Obermatt bis Tschädigen, vor. Das Projekt umfasst die Sanierung der Strasse auf einer Länge von rund 500 Metern, die lärmtechnische Sanierung mittels Einbau eines lärmarmen Asphaltbelags und die Sanierung von verschiedenen schadhaften Werkleitungen (Wasserversorgung, Kanalisation, Drittwerke). Das Bauprojekt wird in vier Etappen realisiert. Die einzelnen Abschnitte werden jeweils für den motorisierten Verkehr gesperrt, sodass eine Durchfahrt der Buslinie 24 nicht möglich ist. Aus diesem Grund wird während der Bauzeit eine provisorische Bushaltestelle eingerichtet und der Bus über die Sentibühlstrasse umgeleitet.

Neues Siedlungsleitbild vorgestellt

Raumplaner Roger Michelon und Gemeindeammann HansPeter Hürlimann stellten anhand von informativen Folien das neue Siedlungsleitbild der Gemeinde Meggen vor. Der Gemeinderat ist Auftraggeber. Er trägt die politische Verantwortung bzw. die strategische Führung des Planungsprozesses und beschliesst die wichtigsten Planungsschritte. Die Ortsplanungskommission erarbeitete das Siedlungsleitbild zusammen mit den Planern. Die Bevölkerung der Gemeinde wird unter dem Motto «Meggen gestalten» zur Mitwirkung eingeladen.

Das Siedlungsleitbild zeigt auf, wie sich Meggen künftig räumlich entwickelt, dient als Richtlinie für die mit der Raumplanung beauftragten Behörden, konzentriert sich auf die Bestimmung der strategischen Ziele und generellen Massnahmen, lässt bewusst den nötigen Spielraum für die nachfolgenden Planungen offen, dient in den nächsten 10 – 15 Jahren als Entscheidungshilfe und nimmt keine Entscheide der Stimmberechtigten vorweg.
 
Das 11 Seiten umfassende Siedlungsleitbild wurde in die Dezember-Ausgabe der «Gmeindsposcht Meggen» integriert, welche am 14. Dezember 2018 an die Megger Haushalte verteilt wird. Die Mitwirkung der Bevölkerung erfolgt mit einer Umfragekarte, welche in die Gmeindsposcht eingeklebt wird. Auf dieser Karte können sich die Meggerinnen und Megger zu  den fünf Kernbotschaften von «Meggen gestalten» und zum neuen Siedlungsleitbild der Gemeinde äussern.
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