Reformierte stimmen dem Personalgesetz zu

Alle kirchlichen Mitarbeitenden werden gleichgestellt

Ursula Stämmer-Horst, Synodalratspräsidentin der Reformierten Kirche Kanton Luzern

(Bild: zvg)

Die Reformierte Kirche des Kantons Luzern hat gestützt auf die Kirchenverfassung das neue Personalgesetz erarbeitet. Mit 65 Prozent Ja-Stimmen wurde dieses heute deutlich angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 15 Prozent. Alle kirchlichen Mitarbeitenden inklusive Pfarrpersonen werden mit dem kirchlichen Personalgesetz gleichgestellt.

Die landeskirchliche Volksabstimmung zum Personalgesetz hat stattgefunden, weil ein Referendum ergriffen wurde. Beim Referendum ging es einzig um die Frage, wer für die Anstellung und Entlassung von Pfarrpersonen zuständig ist. Ansonsten war das Personalgesetz unbestritten.

«Es freut uns sehr, dass 65 Prozent der Reformierten Ja zum Personalgesetz gesagt haben», sagt Ursula Stämmer-Horst, Synodalratspräsidentin. Bisher waren die Pfarrpersonen beamtet und alle sechs Jahre fanden Bestätigungswahlen statt. Die Stimmberechtigten haben mit der Annahme der neuen Kirchenverfassung im 2015 den Beamtenstatus aufgehoben.

Es sind keine Bestätigungswahlen mehr erforderlich. Mit dem neuen Personalgesetz sind nun die demokratisch gewählten Kirchenvorstände einheitlich zuständig für die Anstellung und Entlassung aller kirchlichen Mitarbeitenden. «Zufriedene Mitarbeitende sind der Evangelisch- Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern äusserst wichtig. Aber auch bei Konflikten stellt das Personalgesetz sicher, dass faire und nachvollziehbare Regelungen zum Schutz der Mitarbeitenden gelten.

Für Pfarrpersonen bedeutet dies, dass bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses keine entwürdigende, persönlichkeitsverletzende und rechtlich problematische öffentliche Entlassung durch eine Abwahl mehr stattfindet», so Stämmer-Horst. 15 Prozent der rund 35‘000 stimmberechtigten Reformierten haben abgestimmt.

Weiteres Vorgehen nach der Abstimmung

«Es war sehr wichtig, die Zuständigkeit für die Anstellung und Entlassung der Pfarrpersonen mit der Volksabstimmung zu klären. Das Referendum ist mit rund 1‘100 Unterschriften zustande gekommen», würdigt Synodalratspräsidentin Ursula Stämmer-Horst den demokratischen Prozess. Das Personalgesetz soll per Anfang 2019 in Kraft treten.

Für die Kirchgemeinden und die landeskirchliche Organisation des Kantons Luzern bedeutet dies, dass für alle Mitarbeitenden öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge auszuarbeiten sind. Für die überführung ist ein Zeitraum von einem Jahr eingeplant. «Die Abstimmung hat zu intensiven Diskussionen geführt. Dies zeigt, dass die Reformierte Kirche lebt. Seitens des Synodalrats ist es uns ein Anliegen, dass wir das Personalgesetz und weitere Geschäfte der Verfassung gemeinsam umsetzen können. Der Fokus liegt allerdings beim Kirche machen für unsere Mitglieder. So feiern wir im 2019 das 50 Jahr Jubiläum der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Luzern, welches unter diesem Motto steht», fasst Ursula Stämmer-Horst zusammen.

Neues Anstellungs- und Entlassungsverfahren

Mit der neuen und seit erstem Januar 2017 in Kraft stehenden Kirchenverfassung wurde der Beamtenstatus für Pfarrpersonen aufgehoben. Damit entfällt die bisherige Notwendigkeit der periodischen Wiederwahl von Pfarrpersonen. Neu ist der Kirchenvorstand für die Anstellung und Entlassung von Pfarrpersonen zuständig. Die Persönlichkeit, die Ausstrahlung und die Fachkompetenz der Pfarrpersonen prägen das religiöse Leben in den Kirchgemeinden weiterhin unverändert.

Beim Auswahlverfahren einer neuen Pfarrperson ist die Mitbestimmung der Kirchgemeindemitglieder mit einem Findungsverfahren auch künftig gewährleistet. Mit der Anstellung durch den demokratisch gewählten Kirchenvorstand, verkürzt sich das Verfahren für die Pfarrpersonen und für die Kirchgemeinden. Zudem werden die Kirchgemeinden in der Handhabung der personalrechtlichen Aufgaben unterstützt.

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