Ungewollte Arbeit in der Freizeit verhindern

Angestellte von Luzern sollen nicht mehr erreichbar sein

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(Bild: Vadym Drobot)

SP Politiker fordern den Stadtrat der Stadt Luzern und den Regierungsrat des Kantons auf, das Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit in den jeweiligen Personalgesetzen zu verankern. Für die Gesundheit des Menschen ist Freizeit wichtig.

«Die Ausweitung der Kommunikationsmöglichkeiten hat viele positive Effekte, führt aber auch zu einer Verwischung der Grenze von Arbeit und Freizeit», meint Grossstadtrat Martin Wyss (SP).

Die Digitalisierung führe zu mobilen Arbeitsformen, einer verbesserten Zusammenarbeit und dadurch auch vermehrt zur Möglichkeit des Homeoffice. Diese neuen Unabhängigkeiten beim Arbeiten begrüssen die beiden Postulanten, Wyss und Urban Sager (SP).

Klare Regeln

Gleichzeitig weisen sie auf die negativen Aspekte dieser Entwicklung hin. «Die Digitalisierung führt dazu, dass wir stetig erreichbar sind. Deshalb brauchen wir auch klare Regeln im Umgang mit der Erreichbarkeit von Angestellten und ein festgeschriebenes Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit», fordert Kantonsrat Sager.

Dabei gehe es nicht darum, die Unterstützung von Teamkollegen auch ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeit oder das Verschieben von gewissen Arbeiten auf den Abend oder das Wochenende zu verbieten. Aber mit der Festschreibung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit werde deutlich, dass dies freiwillig erfolgt und niemand dazu verpflichtet werden kann oder soll. So teilt die SP Kanton Luzern dies in einer Medienmitteilung mit.

Gesundheit durch Freizeit

Das Übergreifen der Arbeitswelt auf die Freizeit führe nicht zuletzt auch zu hohen Kosten. In der Schweiz werden diese für stressbedingte Ausfälle auf rund sechseinhalb Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Ein Teil davon sei gemäss arbeitspsychologischen Studien auf die ständige Erreichbarkeit zurückzuführen. „Oftmals sind es ungeklärte Erwartungen von Vorgesetzten bezüglich Erreichbarkeit, welche die Qualität von Freizeit einschränken“, gibt Sager zu bedenken. „Das Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit ist ein wichtiges Signal an die Angestellten, dass Freizeit wichtig ist, der Erholung dient und allen zusteht“, ergänzt Wyss.

Die breite Unterstützung des kantonalen Postulats durch bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus der CVP, der FDP und der SVP zeigt, dass die Einschätzungen der beiden Postulanten geteilt und der Handlungsbedarf erkannt wird.

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