Ein russischer Gauner war am Werk

Pornos statt Hebammen: Zugerin verlinkte auf Sexseite

Die SP will nicht, dass Familien auf die Betreuung durch eine Hebamme aus Kostengründen verzichten müssen. (Bild: Mohd Fazlin/flickr)

Ohne es zu wissen verlinkte eine Frau aus Hünenberg auf ihrem Elternportal eine Pornoseite. Schuld daran ist ein Mann aus Russland, der sich die Domain der Berner Hebammenzentrale angeeignet hat, um die Inhalte zu publizieren.

«Das ist die Höhe: Unter einem falschen Verpackungsnamen werden hier Leute auf eine Seite gelockt, die das nicht wollen», ärgert sich Patricia Diermeier aus Hünenberg in der SRF-Konsumentensendung «Espresso». Diermeier betreibt das Internetportal «Babywelten».

Was ist passiert? Anbieter aus Russland haben sich quasi die Internet-Domain der Berner Hebammenzentrale angeeignet, um dort pornographische Inhalte und Sexinserate zu präsentieren. Laut SRF hat ein entsetzer User die Zugerin auf den Missstand hingewiesen. Dieser hatte auf Diermeiers Portal auf einen entsprechenden Link zur Berner Homepage geklickt und war ensprechend verschrocken.

Der Schurke sitzt in St. Petersburg

Laut SRF war dies aber nicht immer so. «Ursprünglich verbarg sich hinter der Adresse tatsächlich auch das, was sie verspricht: Eine Hebammen-Vermittlungsstelle.» Laut Recherchen des Konsumentenmagazins sei die Website allerdings eingestellt worden.

«Seit Kurzem gehört sie nun einem angeblich in St. Petersburg in Russland lebenden Mann – und dieser versucht offensichtlich, ahnungslose Ratsuchende mit seinem nicht jugendfreien Angebot zu überrumpeln», so SRF.

Die Zugerin Diermeier sagt, dass sie den Link umgehend von ihrer Website entfernt habe, als sie davon erfuhr. Undmöchte nun wissen, wie sie dagegen vorgehen kann.  Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol)kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen, wo jemand versucht, unter unauffälligen Adressen pornographische Inhalte zu veröffentlichen.

Legale Pornographie

Wer sich daran stört und ein rechtliches Vergehen vermutet, könne sich bei der Kantonspolizei seines Wohnortes melden, so das Fedpol. Diese müsse dann prüfen, ob ein Strafbestand vorliegt. Im vorliegenden Fall handle es sich jedenfalls um legale Pornographie. Dennoch können Betroffene sich wehren. Es gibt zwei Möglichkeiten.

«Einerseits die Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach Pornografie nicht unaufgefordert und ohne Warnung gezeigt werden dürfe, wie in diesem Fall», so IT-Jurist David Rosenthal gegnüber «Espresso».

Andererseits verbiete das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Irreführung, wie in diesem Fall, wo man angesichts der Adresse eindeutig eine Hebammenvermittlung erwarte.

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